Zoll - Was beachten?

9 Antworten

Wenn der Warenwert 150 EUR übersteigt, fallen auf jeden Fall Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. 

Wenn du nicht zum Zoll willst, gibt es nur einen einzigen Weg. Der Absender muss AUßEN am Paket eine korrekte Rechnung und die Zollpapiere befestigen. Wenn beides am Paket ist, kann der Zoll das Paket direkt am Flughafen abfertigen und du bekommst das Paket nach Hause geschickt. Die fälligen Abgaben kassiert dann der Postbote bei der Auslieferung des Paketes (per Nachnahme).

Sind die o. g. Papiere nicht am Paket ODER der Zoll hat sonst noch Fragen zu dem Inhalt, dann bekommst du eine Benachrichtigung und musst das Paket beim Zoll abholen. Ein gewisses Restrisiko, dass du das Paket beim Zoll holen musst, bleibt also bestehen.....

Darauf drängen, das die Rechnung zur Sendung außen, ohne das Paket öffnen zu müssen angebracht, und glaubhaft ist. Dann könnte der Zoll die fällige Einfuhr-Umsatzsteuer durch den Postzusteller eintreiben lassen. Muss das Paket jedoch geöffnet werden, musst du zur Wertbestimmung zum Zoll, da die dein Paket nicht öffnen dürfen.

Der Versender(!) kann nur eine glaubhafte Zollerklärung samt Kaufnachweisen anbringen, um das Risiko zu minimieren, dass das Paket aufgehalten wird.

Oft lässt dich der Zoll auch auf die Zusendung des Kaufnachweises per E-Mail ein, wenn die Aufforderung zum Erscheinen kommt. Genauso lässt sich der Verzollungsbetrag oft überweisen oder der Versender über nimmt die Zoll-Kosten.

Wenn der Zoll aber den Inhalt des Paketes sehen will, ist dein Erscheinen unumgänglich ... oder ein von dir Bevollmächtigter macht das (z. B. Bekannter, der näher dran wohnt).

Wenn das Paket in Deutschland mit der Post (nicht DHL) weiterbefördert wird, dann kann es im Internationalen Postzentrum Leipzig bzw Frankfurt abgefertigt werden, vorausgesetzt es ist eine glaubhafte Rechnung oder ähnliches im Paket. Die Post ist gesetzlich berechtigt im Beisein eines Zollbeamten das Paket zu öffnen und dann kann vor Ort der Zoll die Abgabenberechnung vornehmen. Wenn dies nicht möglich ist, geht das ganze ans örtliche Zollamt und du musst Nachweise liefern. Geschenksendungen (von Privat an Privat) sind nur bis 45 Euro abgabenfrei. Dabei musst du aber den Nachweis über ein Geschenk und den Wert erbringen. Das reine "Gift" Ankreuzen auf der Zollinhaltserklärung reicht nicht aus.

Entweder gehst du zum Zoll, dann kostet es dich außer Einfuhsteuer und Zollgebüren nix weiter oder du beauftragst einen Dritten mit der Postverzollung, die deutsche Post/DHL nimmt dafür allerdings knapp 28 Euro zusätzlich.
Wäre es mir nicht wert, es sei denn deine Zollstelle ist sehr weit weg.