Zoll - Ware zurückschicken und doppelt bezahlen?

2 Antworten

Wenn Du das falsche Produkt "unter Zollaufsicht" zurückschickst, kannst Du Dir die Abgaben erstatten lassen. Für die Einfuhr der Ersatzlieferung musst Du dann wieder ganz normal bezahlen. Geh' mal zu Deinem Zollamt und kläre ab, wie Du das am Besten machst.

Theoretisch kann man nach Rücksprache mit dem Zollamt auch ohne Erstattung zurückschicken (und für den Ersatz dann nichts bezahlen), nur dann müsste sichergestellt sein, dass die Ersatzlieferung auch wieder bei Deinem Zollamt landet - und das kann bei normalen Paketen in der Praxis nicht 100% sichergestellt werden. (Es könnte ja sein, dass ausgerechnet das Ersatzpaket "durchrutscht" und direkt zu Dir geliefert wird; oder der Paketdienst die Verzollung ohne vorherige Absprache mit Dir durchführt; oder...)

"Einfach so" akzeptiert der Zoll keine abgabenfreie Erstzlieferung - das ist für ihn dann wie eine Neubestellung!

P.S.: Eine Retoure ist per Definition eine Rücksendung. Die Retoure ist also, wenn Du das falsche Produkt zurückschickst. Wenn dann das richtige kommt, handelt es sich um eine Erstz- oder Austauschlieferung. Soviel zu den Begriffen...

das interessiert den zoll nicht. also erneut zahlen und dem händler die rehcnung schicken, damit du das geld bekommst.