Zahnarzt-Rechnung erst selbst zahlen, dann bei GKV einreichen?
Hallo,
ich habe eine Zahnarzt-Rechnung vorliegen, welche ich innerhalb von 30 Tagen begleichen soll. Es handelt sich um eine Leistung, welche normalerweise nicht von der GKV getragen wird (Narkose für Weisheitszahn-OP), jedoch wurde mir von zwei Zahnärzten nahegelegt, die Behandlung unter Narkose machen zu lassen, da die OP relativ komplex war. Ich warte noch auf eine schriftliche Stellungnahme vom Arzt, welche ich bei der GKV einreichen möchte, mit der Hoffnung, dass die GKV das doch noch übernimmt aufgrund der medizinischen Notwendigkeit.
Nun meine Frage: Sollte ich die Rechnung schonmal selbst bezahlen und den Rest dann später mit der GKV klären und die überweisen mir die Kosten dann evtl. zurück, oder direkt an die GKV wenden und gucken, ob die die Rechnung direkt für mich bezahlen können?
Danke im Voraus für eure Antworten.
3 Antworten
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Bezahlen und einreichen!
Dann hältst du dir den Zahnarzt warm und es sind keine Mahnungen zu erwarten.
Die GKV wird erst einmal widersprechen und du legst Widerspruch ein.....das zieht sich.
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Hallo..Ich würde die Rechnung direkt selbst bezahlen ,und auch wie du schon anmerkst den Rest der GKV überlassen.Macht ein besseres Zahlungsbild und die Chancen stehen dann besser das Geld zurück zu bekommen.
LG Sky 🌈
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sassenach4u/1444744755_nmmslarge.jpg?v=1444744755000)
Die GKV wird die Rechnung ggf. nur übernehmen, wenn du ein psychologisches Gutachten vorlegst, dass du Angstpatient bist. Das hättest du allerdings VORHER beantragen müssen.
Bezalh die Rechnung, die Krankenkasse wird diese wohl nicht übernehmen.