Zahlungsempfänger falsch eingeben aber IBAN richtig, kommt das Geld noch an?

4 Antworten

Sollte im Normalfall ankommen, auch wenn der Empfänger nicht stimmt.


Mungukun  22.08.2024, 18:12
Sollte im Normalfall ankommen, auch wenn der Empfänger nicht stimmt.

Außer die Bank hat schon die neue EU Richtlinie aus November 2023 umgesetzt, wo der Namensabgleich wieder durchgeführt wird.

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
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Das kommt auf die Bank an und ob diese die neue EU Richtlinie schon umgesetzt hat oder nicht.

Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

In ein paar Monaten müssen also eh alle Banken wieder einen Namensabgleich durchführen. Ich weiß von N26 beispielsweise, dass die auch schon heute wieder Namensabgleiche durchführen. Ob die Bank des FS die neue zukünftige Richtlinie auch schon heute umgesetzt hat, weiß man nicht.

Wenn die IBAN existiert wird das Geld auf diese überwiesen . Der Name ist vollkommen egal , da kannst du auch XXX rein schreiben .


Mungukun  22.08.2024, 18:12
Wenn die IBAN existiert wird das Geld auf diese überwiesen . Der Name ist vollkommen egal , da kannst du auch XXX rein schreiben .

Außer die Bank hat schon die neue EU Richtlinie aus November 2023 umgesetzt, wo der Namensabgleich wieder durchgeführt wird:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
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pegro2  22.08.2024, 18:20
@Mungukun

Oh , davon habe ich noch nichts gehört . Danke für die Info .

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Bitte zur Vorsicht unverzüglich die Bank oder Sparkasse informieren. LG