Zählt duschen auch als gebet waschung?
Gestern abend als das 5. gebet anfing habe ich mich davor doch geduscht und direkt gebetet, jedoch habe ich keine gebets waschung gemacht weil ich mir sicher war das dass trotzdem zählt … stimmt das??
4 Antworten
Die Pflichten für den Wudu (Gebetswaschung) sind nach der Hanafitischen Rechtsschule:
- Hände und Arme bis zum Ellenbogen waschen
- Gesicht waschen
- Mit der feuchten Hand über ein Viertel des Kopfes streichen (sollte mit dem Waschen der Haare erfüllt sein)
- Füße waschen
Wenn du diese 4 Sachen vollzogen hast, ist dein Ghusl nach der Hanafitischen Rechtsschule gültig, sodass du mit dem Duschen ein vollwertiges Wudu haben solltest.
Bei den aneren 3 Rechtsschulen Maliki, Schafi und Hanbali ist für den Wudu jedoch eine Absicht/Niyya erforderlich (die restlichen Pflichten können sich auch unterscheiden).
Wenn du also ohne die Absicht auf Wudu geduscht hast, hast du laut den 3 Rechtsschulen keinen Wudu!
ungültig ohne gebetswaschung
und man sieht das du es gut meinst
ich würde einfach noch mal dua machen das es ausversehen war oder so
ich kann kein dua wie macht man dass also man wünscht sich einfach was?
Du lobpreist Allah, danach unseren Propheten und danach sagst du deine Sachen
Soweit ich weiß ja weil du wäschst ja alles
Ghusl und Wudu haben gewisse Vorschriften, was du wann waschen musst. Die Gebete sind sonst, wenn du nicht rein bist, ungültig. Frag doch einfach in einer Moschee oder Google. Ich bin nämlich katholisch.
verbreite kein Unsinn es gibt zwei Arten von Gebetswaschungen einmal Das normale und einmal komplett duschen es heißt Ghusl ( und istPflicht ist nach dem Samenerguss zb. sonst ist das Gebet nicht gültig)