Kann ich das Visum Working Holiday Neuseeland stornieren und später neu beantragen?

3 Antworten

Meines Wissens kann man es, wenn es einmal bewilligt ist, innerhalb eines Jahres antreten, dannach verfällt es und kann auch nicht mehr beantragt werden. (Auf jeden Fall war es zu meiner Zeit so...)


Jeandor 
Fragesteller
 10.12.2015, 11:42

Danke erstmal für deine Antwort, was war den "deine Zeit"?

Ich habe nämlich Beiträge von 2011-2014 gelesen die behaupten man könne es neu beantragen...

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SpaetzlesSchwob  10.12.2015, 12:21
@SpaetzlesSchwob

Bis Ende 2005 galt: Das Working-Holiday-Visum für Australien kann man nur einmal im Leben bekommen. Mittlerweile ist es aber doch möglich, das Visum ein zweites Mal zu beantragen, allerdings unter einer entscheidenden Voraussetzung:
Man muss während seines ersten Working Holiday-Aufenthalts in Australien eine mindestens dreimonatige (3 Kalendermonate), ununterbrochene "anerkannte Tätigkeit" im Bereich der Farmarbeit in Australiens ausgeübt haben und dies nachweisen können.

Änderung seit 31.08.2015: Ab sofort gilt eine neue Regelung für den Nachweis dieser 3-monatigen Farmarbeitstätigkeit. Die Farmarbeit muss ab jetzt immer bezahlt sein und anhand einer offiziellen Gehaltsabrechnung/Lohnsteuerbescheinigung bei der Botschaft nachgewiesen werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht ist keine Verlängerung des Working Holiday Visums auf 2 Jahre möglich. Somit wird Wwoofing ab sofort nur anerkannt, wenn du für die Arbeit eine Vergütung bekommst! Das heißt, wenn du als Wwoofer gegen Kost & Logis arbeitest kannst du diesen Arbeitsnachweis NICHT nutzen um dein WHV zu verlängern. Den Nachweis kannst du entweder als Scan hochladen und bei der Online-Beantragung des zweiten Working Holiday Visums hinzufügen, oder du reichst den Verlängerungsantrag per Post bei der Botschaft ein und legst eine Fotokopie der Gehaltsabrechnung dazu. Mit dieser neuen Regelung möchten die australischen Behörden sicherstellen, dass die Arbeit der Work & Traveller dem australischen Arbeitsrecht entsprechen und jeder Arbeitgeber offiziell Gehaltsabrechnungen durchführt.

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Jeandor 
Fragesteller
 10.12.2015, 12:32
@SpaetzlesSchwob

Das wusste ich, aber  was ist wenn man das Visum nicht antritt, d.h. die grenze zu Neuseeland nie überschreitet..

Dann kann man ja nicht von verlängern sprechen, sonder von neu benatragen?

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ChickPea  10.12.2015, 22:19
@SpaetzlesSchwob

Bleibt nur noch die Frage was Australien mit Neuseeland zu tun hat?

Anstelle hier rum zu raten, wuerd ich doch einfach mal die immit in Neuseeland anschreiben, den Fall schildern und darum bitten, das Visum zu stoernieren.


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"No. If you were previously approved a work visa under a working holiday scheme, you are not able to apply for another working holiday again, unless you applied under the Canada or United Kingdom Working Holiday Scheme (see above).  It does not matter if you used your previous work visa or not."

Quelle: http://www.immigration.govt.nz/migrant/general/generalinformation/qanda/whsonline.htm

Allerdings, falls du dein Visa noch nicht bestätigt bekommen hast, kannst du die "Bewerbung" zurückziehen. "

"If your application has not been decided, you can withdraw it by sending an e-mail to workingholiday@mbie.govt.nz using the same e-mail address that you provided on your application. Your application fee and immigration levy will not be refunded."

Ich meine mal gehört zu haben, dass du das Visum canceln kannst, wenn du noch nicht damit eingereist bist. Ob das wirklich so funktioniert weiß ich natürlich nicht. Am besten mal mit der Botschaft bzw. der neuseeländischen Immigrationsbehörde in Verbindung setzen. Die sollten dir darauf eine eindeutige Antwort geben können. Glaube dass du nicht die einzige in der Situation bist :)