Worin liegt der Unterschied zwischen .....

8 Antworten

Das fällt mir noch dazu ein:

Einen Frachtbrief/Paketkarte usw. benötige ich nur, wenn ich etwas über einen Zweiten ausliefere!

Wenn ich selber etwas ausliefere (mit Firmenwagen usw.) benötige ich kein Frachtpapier. Ich brauche auch nicht mal unbedingt einen Lieferschein, sondern ich kann eine Rechnung beifügen oder kassiere bar. Dazu könnte ich auch einen Kassenbon vorher ausstellen. Das kommt ganz darauf an, was man vorher vereinbart hat.

Der Frachtbrief dient dem Spediteur als Begleitpapier und Nachweis. Der Lieferschein bestätigt den Empfang der Ware durch den Besteller und ist ein Nachweis für denjenigen, der die Ware auf den Weg gebracht hat.

Der Frachtbrief ist ein Beweismittel des Versenders gegen den Frachtführer, um den Ursprungszustand der Ware festzuhalten. Er ist deshalb in § 408 HGB ausführlich geregelt. Der Lieferschein, der nicht gegengezeichnet wird, hat diese Funktion nicht, er dient nur zur Orientierung und ist anders als die Rechnung, die vor allem für das Finanzamt in § 14 UStG genau geregelte Inhalte hat, nicht vorgeschrieben.

Lieferschein ist die Bestätigung, daß das Gut geliefert wurde

Frachtbrief ist der Speditionsübergabeschein für nationalen und internationalen Ladeverkehr