hallo zusammen,
ich wohne in trier und habe dort schon mal bei dem wohngeldamt/rathaus angefragt, ob ich wohngeld bekommen könnte.
zur info: ich habe nie bafög bekommen, da meine schwester n.mehr studiert und meine eltern eine kl.wohnung vermieten.
die frau bei diesem wohnamt hat gemeint ich hätte keinen anspruch und bräuchte es gar nicht abgeben, obwohl ich das formular ausgefüllt etc. dabei hatte.
nun die frage: ich habe statt 6 semester 8 semester lang im bachelor studiert (erfurt) und studiere nun im 2. mastersemester in trier (hochschulsemester also 10.). jetzt ist damit ja die regelstudienzeit insgesamt übrschritten, oder (ich dachte das sei sie längst, weil ja klar is,t dass man i.d.r. 4 semester im master studiert) -> kann ich es jetzt evtl nochmal probieren oder habe ich keine chancen?
ich weiß gar nicht, ob ichs überahupt probieren soll, die fra aufm amt hat mich echt dumm angemacht und ihre argumentationsweise hatte ich damals echt nicht kapiert..wenn man bafög kriegt kriegt man kein wohngeld und wenn man keins kriegt (n.berechtig) auch nicht - d.h. nur leut, die frührer mal bafög erhalten haben und dann nach xy semstern keinene anspruch mehr haben können wohngeld erhalten? ist das so? ich finds das echt blöd x-D