Müssen Mieter trotz Mietvorauszahlung an den Vermieter bei Zwangsverwaltung erneut zahlen?
Hallo Mietrechts-Spezialisten,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt weiter helfen:
Am 15. Januar 2015 bezogen meine Frau und ich eine Mietwohnung. An diesem Tag wurde ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen und eine Vorauszahlung in Höhe von 6 Monatsmieten vereinbart und von uns geleistet. Zusätzlich wurde für die zweite Januarhälfte eine halbe Monatsmiete inkl. Nebenkosten überwiesen.
Für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich Juli 2015 sollten lediglich die anfallenden Nebenkosten-Vorauszahlungen monatlich an die Vermieterin überwiesen werden.
Am 14.02.2015 wurden wir durch ein Schreiben einer Anwaltskanzlei über die Beschlagnahmung und Zwangsverwaltung des Objekts in Kenntnis gesetzt (Beschluss vom 10.02.2015).
Der Zwangsverwalter fordert uns auf, sämtliche Mietzahlungen ab sofort nur noch an ihn zu leisten: "Insbesondere können Sie den Mietzins und die Nebenkostenvorauszahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch auf mein nachbenanntes Konto zahlen".
Sind wir nun verpflichtet, trotz der bereits geleisteten Mietvorauszahlung die Monatsmieten für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich Juli 2015 zusätzlich auch an den Zwangsverwalter zu bezahlen? Das würde eine doppelte Mietzahlung bedeuten.
Vielen Dank für Eure Antworten.