Wohngeld als Hauptmieter einer Wohnung?

1 Antwort

Als Azubi, wenn es deine Erstausbildung ist, bist du nicht Wohngeldberechtigt, da du, zumindest dem Grunde nasch, einen Anspruch auf BAB hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

WurschtFinger19 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 22:04

Das war nicht die Frage, aber Danke.

Wie gesagt: Ich bin berechtigt. Aus dem einfachen Grund dass ich ich mich in meiner Zweitausbildung befinde

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