Wohngeld?

2 Antworten

Natürlich, aber nicht durch das Wohngeld von der Wohngeldbehörde, sondern durch eigenes zuschussfähiges Erwerbseinkommen bzw.sonstigem Einkommen.

Denn für das Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Man muss also soviel eigenes Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber zahlen kann und dann bei z.B.einem Single nach Zahlung der Warmmiete min.noch 80 % vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro in etwa noch 450 Euro für den Monat zur Verfügung hat.

Demnach muss das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze liegen, somit hat man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und es werden vom Arbeitgeber Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Oder man hätte für ein Studium einen Kredit für die volle Finanzierung des Studiums bewilligt bekommen, weil man dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög - hat, dann müsste man seinen Beitrag für die Krankenversicherung selber zahlen, wenn eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich wäre.

Aber auch dann muss man das oben beschriebene zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen, zuzüglich des KK - Beitrags, um überhaupt eine Chance auf Bewilligung von Wohngeld zu haben.

Nein.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuß zur Miete und hat, anders als beim Bürgergeld, mit der Krankenversicherung gar nichts zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.