Wohnen?

1 Antwort

ich würde die Wohnungsgenossenschaft vorziehen

man tätigt eine verhältnismäßig kleine Einlage und wird somit eine Art Teileigentümer (ein klein wenig ähnlich einer Aktiengesellschaft) am Genossenschaftsvermögen - zusätzlich zahlt man Miete und natürlich Nebenkosten - ich denke, es gibt auch ein Mitspracherecht bei allen Angelegenheiten und man hat eine Art Dauermietrecht, so einfach gekündigt werden, kann einem da nicht

macht eine Wohnungsgenossenschaft Gewinne (Einnahmeüberschüsse), werden diese in die Bausubstanz gesteckt, kommen somit den Bewohnern der Anlage zugute uns landen nicht in den Schatullen von Kapitaleignern (wie bei der Wohnungsgesellschaft) - ein Mitspracherecht haben die Eigentümer nicht und ein Recht auf Dauermiete haben sie auch nicht