Wohnberechtigungsschein für Azubis?

3 Antworten

Das Höchsteinkommen, dass über den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins entscheidet, ist in den Bundesländern unterschiedlich. In Bayern darf dieses 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, wenn 1 Kind dazu kommt, 27.000 Euro. Bei Menschen mit Behinderungen gibts da dann nochmals andere Grenzen.

Es macht also Sinn, dass du dich erstmal nach den Höchstgrenzen in deinem Bundesland erkundigst

Die frage ist, ob wir überhaupt berechtigt sind und wie das funktioniert

Gehe (oder rufe an) zum zuständigen Wohnungsamt.

  • dort kannst Du alles notwendige erfahren
  • Dort wird entschieden.

Bei diesem Einkommen wäret Ihr wohl beide WBS - berechtigt.