Wo kann ich Videos herbekommen?
Ich mache Videos auf TikTok über stranger thinks, game of thrones und Star Wars sonst habe ich die Clips immer von YouTube aber ich wollte fragen wenn ich die Filme kostenlos also illegal runterlade sie aber nicht weiter gebe und nicht angucke sondern nur Video draus mache kann ich eine strafe kriegen ? Danke schonmal ☺️
1 Antwort
Wenn Du fremdes Material verwendest ist das eine Urheberrechtsverletzung. Viele finden es nicht so toll finden wenn man ihre Arbeit verwendet ohne vorherige Zustimmung.
Oder um es mit den Worten im Gerichtsprozesses des OLG Köln zu sagen
„Die Einblendung der Videoausschnitte ist auch nicht, wie das Landgericht mit zutreffender Begründung angenommen hat, durch ein Zitatrecht entsprechend § 51 UrhG gedeckt. Die Zitierfreiheit gestattet es nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden. Ein Zitat ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (BGH, GRUR 1986, 59, 60 – Geistchristentum; GRUR 1987, 34, 35 – Liedtextwiedergabe I; GRUR 2008, 693 Tz. 42 f. – TV Total). An dieser Voraussetzung fehlt es jedenfalls dann, wenn der Zitierende sich darauf beschränkt hat, das fremde Werk unter Beifügung einiger dürftiger Bemerkungen mehr oder minder mechanisch auszugsweise zu wiederholen (BGH, GRUR 1959, 197, 199 – Verkehrskinderlied). Werden Filmsequenzen um ihrer selbst willen in eine Sendung integriert, ohne dass sie die Grundlage für eigene inhaltliche Ausführungen des Moderators bilden, für die die übernommene Sequenz als Beleg oder als Erörterungsgrundlage dienen könnte, so wird dies vom Zitatrecht nicht gedeckt (BGH, GRUR 2008, 693 Tz. 42 f. – TV Total).“
Die Einblendung fremder Videoausschnitte in ein YouTube-Video ist nicht vom Zitatrecht nach § 51 UrhG gedeckt, wenn keine selbstständige Auseinandersetzung mit dem fremden Werk erfolgt (OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013, Az. 6 U 114/13).
Also kannst Du davon ausgehen, dass wenn die eigentlichen Urheber darüber bescheid wissen und sie nicht gerade darüber erfreut sind auch rechtlich dagegen vorgehen können in Form einer Unterlassungserklärung oder auch einer Unterlassungsklage.
Auch beim herunterladen begehst Du eine Urheberrechtsverletzung. Und wenn Du einmal von der falschen Plattform herunterladen tust und es auffliegt kommen auch die Briefe der Anwaltskanzlei der jeweiligen Firma. Gab es schon viele, einfach einmal suchen.