Wissen was beruflich und privat angeeignet würde auch privat nutzen?

2 Antworten

Achte bei der Weitergabe von Wissen darauf, ob es der betrieblichen Geheimhaltung unterliegt. Dazu gehören Herstellungsverfahren, die patentiert sind oder eigene Rezepturen. Auch nicht patentierte Tricks und Kniffe können darunter fallen.

Oft ist es aber eher die Gesamterfahrung, die man nutzt, ohne derartige Geheimhaltung zu berühren. Somit ist es oft legal, betriebliches Wissen und daraus abgeleitete Erfahrung in verallgemeinerter Form weiter zu geben.

Das wissen, das ich mir in 30 Jahren als Elektriker erworben habe, darf und soll ich weitergegeben.

Handelt sich ja nicht nur um Elektrik, sondern auch z.b. dämmung, Brandschutz usw