Wie wird der Strom über ein Messstellendienstleister abgelesen

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Das ist so nicht ganz korrekt. Grundsätzlich wird seit der Liberalisierung des Marktes (speziell im Zuge von WiM - Wechselprozesse im Messwesen) unterschieden in Messstellenbetreiber und Messstellendienstleister. Zuvorwurden diese beiden neu entstandenen Marktpartnerpositionen meist vom Verteilnetzbetreiber innegehalten - quasi als eine Person.

Dieser besagte Verteilnetzbetreiber ist auch dafür verantwortlich, dass der Strom letztendlich bei dir durch die Leitungen jagen kann, während dein Lieferant dafür verantwortlich ist, dass der Strom auch stets ankommt.

Der Messstellenbetreiber hingegen ist für den schlichten technischen Aufbau und Betrieb deines Stromzählers zuständig. Er kann ein externer, unabhängiger Dienstleister für den Verteilnetzbetreiber oder Lieferanten oder der Verteilnetzbetreiber, Lieferant selbst sein.

Der Messstellendienstleister ermittelt, erfasst, verarbeitet und leitet Zählerstandswerte an das entsprechende Energieversorgungsunternehmen weiter. Auch hier kann es sich um einen externen, unabhängigen Dienstleister oder den Verteilnetzbetreiber, Lieferanten selbst handeln.

Sowohl Messstellenbetreiber als auch Messstellendienstleister sind heute vom Kunden sogar frei wählbar. Doch auch vor einiger Zeit schon waren sie bekannt, als die Smart Meter Einzug in die Welt des Messwesens erhielten. - Bekanntestes Beispiel ist hierbei Yello (Yello ist ausschließlich Lieferant, kein Verteilnetzbetreiber), die ihre eigenen Smart Meter Zähler betrieben und ausgelesen haben.

Aber genug der trockenen Theorie und zu deiner Frage:

Wie Peppie85 bereits mitgeteilt hatte: Die Ablesung erfolgt über den Messstellendienstleister, wobei es sich wie oben erwähnt um mehrere Personen handeln kann. Wie die Ablesung erfolgt ist unterschiedlich und abhängig von dem vorhandenen technischen Equipment.

Traditionell besucht dich jedes Jahr ein Mensch und schreibt die Zählerstände ab.

Neuere Zähler können fern ausgelesen werden, dies bedeutet, dass sich der Ableser nur in den Hausflur stellt und einen Knopf drückt, der ihm die aktuellen Zählerstände übermittelt.

Letztendlich kommt immer jemand bei dir vorbei und liest deinen Zähler ab, egal von wem er beauftragt wurde und für wen er arbeitet.

Die Möglichkeit der Selbstablesung gibt es auch, das ist vollkommen korrekt. Nur sind die Unternehmen verpflichtet nach spätestens 3 von dir eingereichten Zählerständen oder vom System geschätzten Zählerständen (für den Fall, dass du beispielsweise 3 Jahre hintereinander nicht die Tür aufmachst und er nicht bei dir ablesen kann) einen real abgelesenen Wert im System zu hinterlegen. Von daher ist für das Schummeln spätestens nach dem 3. Turnus Schluss. Viele Energieversorgungsunternehmen haben sogar ein kürzeres Intervall von 2 Jahren.

Die Ablesung an sich macht immer ein realer Mensch ;)


dimdoe  30.06.2015, 07:03

Hallo Harpyje,  mich würde interessieren was zu tun ist um Messtellenbetreiber   und Messdienstleister zu werden. Plane sowas aufzubauen aber leider hab ich bisher  keine verlässliche Info was zu tun ist. Muss man irgendwelche Lizenzen bekommen oder irgendwelche Voraussetzungen erfüllen? Haben Sie da Erfahrung?

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der messtellendienstleister, ist niemand anders als dein Grundversorger. von ihm erhälst du den Stromzähler und er ist auch dafür verwantwortlich, dass der Strom bei dir bis ins Haus kommt. seine Zuständigkeit endet weitestgehend hinter dem Stromzähler (der Messtelle)

der messtellendienstleister ist verantwortlich für:

  • reibungslose Stromlieferung
  • sicherheit im versorgungsnetz
  • messgenauigkeit der Messeinrichtung (Stromzähler)
  • sperrung des Anschlusses im Falle eines Zahlungsverzges

für stromabnehmer, die beim Grundversorger sind, sind der Messtellendienstleister, der Netzbetreiber und der Stromversorger ein und die selbe juristische person...

bei fremdlieferanten kann das ganze schon etwas komplexer sein. vor allem dann, wenn auch noch Unterzähler (zwischenzähler im Spiel sind)

eines der Objekte wo wir schon zu gange waren z.b. (garagenblock mit einzelbeleuchtung)

der Betreiber des Objektes bezieht seinen Strom bei einem Drittanbieter. Messtellendienstleister ist eON, ebenso Netzbetreiber. der Stromlieferant jedoch ist Flexstrom. nun befinden sich aber hinter der Hauptmesstelle noch Nebenmesstellen zur Aufteilung der anteiligen kosten für die Beleuchtung der jeweiligen Garage. für diese ist der messtellenbetreiber der Vermieter. er ist dafür verantwortlich, dass die Mieter auch vertragsgerecht ihre elekrische energie erhalten. ebenso ist er berechtigt im Falle eines zahlungsverzuges anschlüsse zu sperren... allerdings nur einzelene. d.h. wenn er mietausfälle hat, darf er nicht einfach die Stromrechnung nicht begleichen...

zimlich komplex die ganze geschichte ein schönes juristisches verwirrspielchen um fristen und bedingungen

aber zurück zu deiner frage:

2 mögkichkeiten:

a.) der Stromanbieter beauftagt den Netzbetreiber ODER eine andere person, den zählerstand abzulesen

b.) der stromanbieter beauftagt den Kunden seinen Zählerstand selbst in regelmässigen Abständen zu melden...

schummeln lohnt sich übrigens nicht, denn spätestens beim Auszug oder wenn der Zähler geeicht wwerden muss (alle 8 Jahre eigendlich) wird es auffallen....