Wie viel Zeit vorher Reduzierung der Stundenzahl ansagen?

2 Antworten

Auch die Kündigung eines wesentlichen Punktes des Arbeitsvertrages unterliegt der vereinbarten Kündungsfrist. Im Prinzip ist damit der komplette Arbeitsvertrag gekündigt.

Eine außervertragliche Vereinbarung, betreffend die Reduzierung der Arbeitsstunden, kann mit beidseitigem Einverständnis jederzeit vereinbart werden. Das wäre dann eine Abänderung des bestehenden Vertrages.

Einseitige Ankündigung ist nicht wirksam. Ziehst Du das dann auch durch, ohne dass der Arbeitgeber einverstanden ist, wäre das Vertragsbruch.