Wie lange werden Abitur-Arbeiten aufgehoben?

5 Antworten

du hast (vorbehaltlich, daß es in deinem Bundesland eine andere regelung gibt) innerhalb eines Jahres nach der Abiturprüfung 1 Jahr lang das Recht, einmalig deine Prüfungen einzusehen. Das heißt, du gehst in dieser Zeit in deine alte Schule und beantragst die Einsicht, die wird dir dann gewährt, du darfst sie dir vor Ort angucken und dann kommt sie wieder ins Archiv und wird nicht mehr sichtbar gemacht (außer du fechtest da etwas an usw.)


Jaiina 
Beitragsersteller
 25.01.2010, 18:35

ja eingesehen hab ich die schon nach einem jahr, da hieß es ich darf sie aber nicht haben. Jetzt dachte ich halt, bevor sie die dann vernichten kann ich sie vllt doch bekommen (oder abfotografieren oder so).. weil das wär echt schade drum. Wohne in Ba-Wü

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ich glaube so ca 50 jahre also im normalfall bis man in rente ist


Blubber9  25.01.2010, 17:28

Na gutes gelingen, da grüßt schon das Alzheimer, wer denkt da noch an sein Abi? xD

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Du kannst deine Abi-Klausuren nach 10 Jahren einsehen.

Ich bin der Meinung 10 Jahre, dann darfst du auch in deine Abiarbeiten reinschauen

in der Regel 10 Jahre.