Der Mitarbeiter eines Jobcenter teilt per mail mit, das Telefaxe mit Widersprüchen nicht (mehr, bisher immer) anerkannt werden, da Unteschrift fehlt. Diesem Mitarbeiter wird per mail geantwortet und es werden Kopien google-Einträgen mit übersandt. Dieser Mitarbeiter "akzeptiert" das nächste Fax über web.de mit dem nächsten Widerspruch. Eine Kollegin von ihm, einige Zimmer weiter, anderer "Kunden-Buchstabe" teilt per Briefpost mit : Widersprüche über web.de-Faxe werden nicht mehr anerkannt, da fehlende Unterschrift.
Also fasse ich zusammen : diese Telefaxe wurden etwa 15. Jahre akzeptiert. Ein (neuer) Mitarbeiter sah hier nun die Form zunächst nicht gewahrt, hat das aber nun wieder anders im Blick. Seine Kollegin steht nun auf dem Standpunkt, neee, web.de Faxe gelten nicht wegen "der Form". Da macht also jeder was anderes draus.
Jetzt die spannende Frage : Bei welchem Gericht wäre auf "Feststellung" zu klagen, das web.de-faxe weiterhin anzuerkennen sind ????? Wir reden über Sozialrecht in einem Jobcenter.