Wie lange dauert ab Antragsstellung die Auszahlung des Sterbevierteljahres?

2 Antworten

Den Antrag auf Vorauszahlung des „Sterbevierteljahres“ muss man innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbedatum beim Postrentenservice beantragen. Das geht allerdings nur dann, wenn der/die Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat. Den Antrag stellt i.d.R. der Bestatter im Auftrag des/der Hinterbliebenen.

Die Zahlung erfolgt dann innerhalb weniger Tage, denn eine Berechnung ist zunächst nicht nötig, da die Witwen-/Witwerrente für diese 3 Monate in Höhe von 100% gezahlt wird und keine Einkommensanrechnung erfolgt. Allerdings muss erst die Sterbeurkunde vorliegen, wodurch sich die manchmal Zahlung verzögert.

Einen Antrag auf Witwen-/Witwerrente muss man auf jeden Fall zusätzlich stellen - auch wenn ab dem 4. Monat durch die Einkommensanrechnung keine Zahlung erfolgt.

Eigentlich sollte das durch das Bestattungsinstitut erfolgen, welches das beim Renten Service beantragt. Das Geld sollte dann in wenigen Tagen angewiesen worden sein.

Wenn das versäumt wurde, bzw. es zu spät geschieht muss man es bei der Rentenversicherung beantragen. Dort wird schon drauf geachtet, dass das zügig geschieht, mal eine Woche, mal mehrere Wochen. Kann man pauschal nicht sagen.