Wie lange bin ich meiner volljährigen Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wird?
Hallo ihr Lieben,
meine Tochter hat einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
Nach Klasse 10 hat sie leider keinen Abschluss erreicht, auch nach einer Ehrenrunde nicht.
Sie befindet sich nun in einer schulischen Ausbildung zur Pflegeassistentin. Diese Ausbildung wird sie leider nicht mehr erfolgreich abschließen können.
Sie fehlt sehr oft, bekommt ihre Stunden in den Pflegeheimen nicht zusammen und hat schlechte Noten. Eigentlich scheint ihr die Ausbildung und ihre Zukunft ihr ziemlich egal zu sein.
Aktuell lebt sie noch bei uns Zuhause.
Wie lange sind wir für sie Unterhaltspflichtig?
Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
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Kindern und übrigens auch Eltern bleibt man, natürlich unter der Berücksichtigung von Bedürftigkeit auf der einen und Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite lebenslang zum Unterhalt verpflichtet.
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Leider ist es bei ihr Faulheit. Die Lehrerin sagte, sie hat verdammt viele Fehlzeiten. Zu Gesprächsterminen erscheint sie einfach nicht.
Und die Faulheit meiner Tochter, möchte ich nicht finanzieren. Wenn sie sich Mühe gibt, Garkein Problem
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Darum meine Frage. Irgendwann muss sie auf eigenen Beinen stehen. Ob sie will oder nicht. Und zur Not vom Amt leben.
Sie lebt ihr lotter leben, aber macht keinen Finger krumm für ihre Zukunft.
Erzählt uns aber ganze andere Sachen, die einfach erstunken und erlogen sind.
Alles würde laufen, bis dann mal wieder die Lehrerin anruft, weil selbst Die nicht mehr weiter wissen.
Ich würde sie gerne auf den Hosenboden setzen und sagen „Du wiederholst dieses Jahr, gehst arbeiten oder ziehst aus.“
Und im Endeffekt muss ich das dann noch zahlen.
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du musst zahlen so lange bis sie einen begabungsgemäßen Abschluss erreicht hat.
Wenn sie aufgibt und keine Ausbildung mehr macht kann sie arbeiten gehen oder Bürgergeld beantragen. Dann bist du raus.
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Solange, bis sie dann einen Job gefunden hat. Sie kann sich beim Jobcenter immer noch ausbildungsplatz-suchend melden, oder eben arbeitssuchend. Kommt aufs Gleiche raus. Oder sie müsste dann Bürgergeld für sich beantragen, wenn sie keine Pläne für die Zukunft hat.
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Sie erzählt leider viel, machen leider nichts. Laut ihr läuft die Ausbildung super.
Laut der Lehrerin nicht.
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Bürgergeld gibts nur, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt aufzubringen
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Für ein Kind, das über 25 ist, sich in keiner Ausbildung befindet und auch keine machen will, müssen Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen. Dann muss das Kind alleine klar kommen.
Aber nicht, wenn das Kind keinen Abschluss macht und auch keine Arbeit suchen will. Eltern sind nur während einer Ausbildung unterhaltspflichtig.