Wie kann ein Erbschaft nur an die vorgesehenen Leute vererbt werden?
Hallo, wie schon im Titel frage ich ob jemand sich mit diesen Gesetzen auskennt.
Das Problem ist: Meine Mutter ist sehr alt und wird wahrscheinlich keine 5 Jahre mehr leben. Sie hat noch andere Kinder ist mit denen verstritten und hat schon sehr lang keinen Kontakt mehr mit ihnen. Sie möchte mir ihr restliches Geld vermachen, aber nun kommen die ganzen rechtlichen Sachen in den Weg. Wie ich schon bei meinem Bruder erleben konnte heißt Enterbung nicht gleich Enterbung in Deutschland.
Hat irgendjemand eine Idee restliche Geld auf legalen Wege so an mich zu zahlen/schenken, sodass meinen anderen Geschwistern nichts mehr von meinem Konto ausgezahlt werden muss?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Schritt: Schenkung durch notariellen Vertrag und hoffen, dass die Mutter noch lange lebt. Der Teil, der zum Erbe angerechnet wird, verringert sich um jedes Jahr um 10 % und nach 10 Jahren wird er nicht mehr angerechnet.
- Schritt: Testament mit dem pflegenden Kind als Alleinerbe. Dann bekommen die anderen Kinder nur den Pflichtteil.
- Mit dem vorhanden Vermögen sich ein möglichst gutes Leben machen, damit überhaupt keine Erbe übrigbleibt, was in falsche Hände kommen kann.
Das wären wohl die legalen Weg zumindest das Erbe so weit wie möglich zu reduzieren.
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und wird wahrscheinlich keine 5 Jahre mehr leben.
einzig eine Schenkung ist möglich, ABER: durch Abschmelzung verringert sich der Wert pro Jahr um 10%. der Rest gehört noch mit zum erbe.
egal wie du dich drehst, die
Sie hat noch andere Kinder ist mit denen verstritten und hat schon sehr lang keinen Kontakt mehr mit ihnen.
haben immer Anspruch auf ihren Teil. per Testament kann das aber auf den Pflichtteil reduziert werden.
ohne Testament haben alle Kinder Vollanspruch -
angenommen Mutter ist verstorben, und hat 4 Kinder der Mann ist vorverstorben, Sie haben Anspruch auf jeweils 1/4. ihr bildet eine Erbengemeinschaft.
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Der Pflichtteil ist immer dann fällig,wenn mehrere Kinder erbberechtigt sind.
Regelmäßig sind das 25% des Nachlasses.Wenn mehr als vier Kinder zu bedenken sind,teilt sich die Summe durch die Anzahl der Kinder.
Wenn der Ehemann noch lebt,steht diesem aber das hälftige Vermögen zu,und nur der Rest ist dann für die Kinder.
Zerstritten? Das kann viel heißen.Eine Enterbung ist möglich,wenn der Erblasser dies beantragt und eine Straftat erheblichen Ausmaßes gegen sich geltend macht. Hier muß aber ein Notar ran.
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mal langsam, Pflegegeld steht ausschliesslich der zu pflegenden Person zu. Wahrscheinlich ist ein Pflegedienst beauftragt; der rechnet seine Leistungen ab und wird von der Krankenkasse bezahlt, das was übrig bleibt, bekommt die Person PERSÖNLICH auf ihr Konto überwiesen.
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tut mir leid ich bin ein bisschen verwirrt. Ganz anderer Fall, das war bei meinem verstorbenen Bruder, dessen Kinder die Hälfte vom Pflegegeld eingefordert haben..
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dessen Kinder die Hälfte vom Pflegegeld eingefordert haben..
was ist da schief gelaufen; da hat NIEMAND Anspruch drauf; nicht möglich, solange die Person lebt, steht es ihr zu; da kann sich jeder auf den Kopf stellen; wenn das Geld nicht anderweitig "verbraten" wird, gehört das mit zum Erbe.
fordern können die viel, interessiert keinen
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der ist gestorben deswegen... dass die enterbten kinder so drauf sind hat mich den glauben an die Menschheit verlieren lassen
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es hat sich bestätigt, mein Glaube an den Rechtsstaat Deutschland hab ich nun endgültig verloren. wenn 2 sich 1 sind, hast verloren; und wenn du im Recht bist.
erzähl mir nix
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Das wird nichts. Den anderen Kindern steht ein Pflichtteil zu.
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ich frage auch nur ob man diesen pflichtteil so niedrig wie möglich ausfallen lassen kann indem man gleich das übrige erbe im vorhinein mindert
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Deine Mutter kann ihr vorhandenes Geld verbrauchen, dann bleibt aber auch für dich nichts mehr übrig.
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die sache ist nur wie? wenn geld in objekte gesteckt wird bin ich am ende der dumm da die anderen von mir die Hälfte ca fordern können und dass auch noch vom kaufpreis des objektes
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Mit "verbrauchen" meinte ich nicht, es in andere Objekte stecken, sondern ausgeben, so dass eben kein Geld mehr vorhanden ist.
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Nein. Der Pflichtteil hat eine bestimmte Höhe.
Im Übrigen kann Deine Mutter ihr Geld auch noch ausgeben, sie muss Dir bzw. Euch gar nichts hinterlassen.
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Ganz richtig! Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld und nicht in Sachwerten abgegolten werden.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Pu11over/1444745866_nmmslarge.jpg?v=1444745866000)
Vielleicht nicht die Antwort, die du hören willst.
Du könntest dich darum bemühen, dass die Mutter in ein gut geführtes Pflegeheim kommt, womit dann das mögliche Erbe verbraucht wird.
Wäre doch gut für die Mutter, wenn sie ihre letzten Jahre gut gepflegt wird.
Und du hättest mehr Zeit für dich.
Ein Straftat liegt nicht vor. Mit Zerstritten meine ich jahrelang kein Kontakt und ich kümmer mich um zu Pflege und bekomme nur die Hälfte Pflegegeld. Die andere bekommen die anderen die nicht einmal pflegen... Der Ehemann ist auch schon verstorben.