Wie hoch sind die Nebengebühren beim Immobilienkauf in Spanien?

2 Antworten

hallo global Investor...

Hat Google dir keine Infos dazu gegeben?

Immobilienkauf in Spanien: Mit diesen Steuern und Kosten sollten Sie rechnen - FOCUS online

ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales): Das ist die spanische Grunderwerbsteuer, allerdings nur für Gebrauchtimmobilien. So wie in Deutschland die Bundesländer können in Spanien die “Comunidades Autónomas”, die 17 Autonomen Regionen Spaniens wie zum Beispiel die Balearen, den Steuersatz selbst festlegen. Auf den Balearen liegt die Grunderwerbsteuer derzeit progressiv bei acht bis elf Prozent. Progressiv bedeutet: Der Steuersatz steigt abhängig vom Kaufpreis, aber nur der über der jeweiligen Grenze liegende Kaufpreisanteil unterliegt dem höheren Steuersatz.
IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido): Das ist die spanische Mehrwertsteuer. Sie ist bei Neubauten, bei denen der Verkäufer ein Unternehmen ist, anstelle der Grunderwerbsteuer zu zahlen. Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer fallen immer alternativ und nicht kumulativ an. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt aktuell 21 Prozent, für Wohnimmobilien sowie Garagenstellplätze (maximal zwei pro Wohneinheit) gilt jedoch ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent, was somit der Grunderwerbsteuer nahekommt.
Bemessungsgrundlage ist allein der beurkundete Kaufpreis, die Finanzamt kann keinen höheren Verkehrswert geltend machen.
AJD (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados): Das ist eine Beurkundungssteuer, auch Stempelsteuer genannt, deren Höhe ebenfalls von den Autonomen Regionen festgesetzt wird. Der Steuersatz beträgt 0,1 Prozent bis zwei Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Auf den Balearen beträgt er derzeit 1,2 Prozent. Die Beurkundungssteuer fällt bei bestimmten Rechtsgeschäften an, unter anderem bei der Bestellung einer Hypothek und bei einem Kaufvertrag, wenn die Übertragung der Mehrwertsteuer unterliegt.
Retención: Wird die Immobilie von einem nicht in Spanien ansässigen Eigentümer verkauft, also zum Beispiel einem Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, ist der Käufer verpflichtet, drei Prozent des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und als eine Art Quellensteuer für den Verkäufer beim Finanzamt einzuzahl
Einmalige Kosten beim Immobilienkauf in Spanien
●            Notar-Gebühren: circa 0,2 bis 0,3 Prozent
●            Eigentumsregister-Gebühren: circa 0,25 Prozent
●            Gestoria-Honorar (erledigt Formalitäten wie Register-Eintragung): circa 200 bis 1.000 Euro
●            Rechtsanwalt: 0,5 Prozent bis ein Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, bei komplexen Fällen auch mehr
●            Hypothek (neben diversen Gebühren fällt die AJD an): insgesamt bis zu 2,5 Prozent
Eine Immobilienfinanzierung in Spanien ist nur selten realisierbar, weil nahezu keine deutsche Bank mehr bereit ist, eine solche Finanzierung zu genehmigen.

Dazu kommen natürlich dann auch die laufenden Steuern...


InversorEspanol 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 09:16

Viel zu viel Text. Kann nicht lesen keine Zeit sry

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dancefloor55  06.06.2024, 09:27
@InversorEspanol

Du willst hundert tausende Euro investieren - bist aber nicht bereit mal 5 Minuten Zeit fürs lesen zu investieren...

scheinst ja Geld wie Sand am Meer zu haben

dann kauf dir einfach eine Immobilie - dann wirst schon sehen wie viele Kaufnebenkosten anfallen

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Etwas geringer als in Deustchland denke ich.

Woher ich das weiß:Recherche