Wertberechnung von Möbeln/Geräten bei Auflösung einer WG?

6 Antworten

das kann man nicht so einfach in Geldwerten umrechnen, denn ein Teil ist auch nur dann etwas wert wenn es jemand haben will......ihr solltet in dem Fall eine Liste fertigen, was gemeinsam angeschafft wurde - und dann klären wer was haben will und auf jeden Fall beide kompromissbereit sein. So kommt jeder zu seinem Anteil - ist besser als es bilig zu verscherbeln und dann die Erlöse zu teilen--wenn es denn welche gibt. Rein rechnerisch siet es so aus das ein langlebigeres Möbelstück in 6-7 Jahren angeschrieben ist, dann also Null Wert hat - bei der Couch kannst also einen Restwert ansetzen von vielleicht 350-400 Euro, 600 minus Mwst = 500 Euro realer Wert - das teilste dann durch 6 Jahre (kann kein sooo hochwertigs Teil sein also weniger Nutzungszeit) - das gibt dann bei 1,5 Jahren Nutzung einen Restwert von ca 374 Ocken - so könnts dann mit allen Gebracuhsgütern verfahren die ihr gemeinsam angeschafft habt - und dann am besten einigen wer was nimmt - das wäre für beide die este Variante - wnn ihr das Zeug verkloppt, komen eventuell noch Entsorgungskosten auf euch zu -) der Makrt für Gebrauchtmöbel ist gleich Null

Schau für was die oder eine ähnliche Couch bei ebay rausgeht und dann teile den Betrag durch 2.

Wer die COuch haben will, der muss dem anderen den Anteil bezahlen.

ein schlechter vergleich >das meiste gehört sowieso entweder ihm oder mir< also die hälfte, willst du ohne möbel umziehen, eine wertberechnung auf diesem wege geht sowieso nicht, man kann/darf nie den neuwert im vordergrund stellen, es sind gebrauchsgegenstände, könntest froh sein das du es ohne kosten es los wirst

Polstermöbel haben im 1.Jahr einen Wertverlust von ca. 25 % und ab dem 2.Jahr ca. 10 % jährlich,wobei es natürlich auch auf den optischen Zustand ankommt.