Wer ist der Antragsteller bei Minderjährigen?

3 Antworten

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Wenn du unter 16 bist, muss eigentlicher immer der Erziehungsberechtigte den Antrag stellen. Bei vielen jedoch auch bis zum 18. Lebensjahr.

Soweit ich weiß, kommt das auf die Sache an, die du machen möchtest. Du bist ja schon beschränkt geschäftsfähig.

https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Geschäftsfähigkeit


Eiwndbeufijc 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 18:37

Namensänderung

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Naoki94  04.10.2021, 18:42
@Eiwndbeufijc

Das koste soweit ich weiß Geld und damit ist das Geschäft nur schwebend wirksam, also deine Eltern können das Geschäft auch noch im Nachhinein für ungültig erklären.

Ohne Zustimmung wird das wohl nichts und ganz billig ist das glaube ich auch nicht.

Alle Angaben sind aber ohne Gewähr. :P

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Du, dein Elternteil ist der gesetzliche Vertreter.