Wer ist Besitzer der Ware?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal musst du differenzieren zwischen Besitzer und Eigentümer.

Eigentum = rechtliche Herrschaft über etwas (Wem gehört etwas?) Besitz = tatsächliche / faktische Herrschaft (Wer hat etwas in seiner faktischen Gewalt?)

Der Kaufvertrag wurde durch deinen Kollegen abgeschlossen (mit dem Verkäufer). Rechtlich ist er somit jetzt Eigentümer.

Wenn du jetzt den Laptop dir einfach nimmst, obwohl du es nicht darfst, bist du Besitzer, aber nicht Eigentümer.

In eurem Fall liegt ein Schenkungsvertrag vor. Du bekommst somit das Eigentum. Dieser Schenkungsvertrag wird erfüllt, wenn du den Laptop entgültig bekommst.


dampflokfreund 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 21:09

Vielen Dank. Das klingt sehr schlüssig. :)

0
Schlauberger2  05.01.2012, 21:10
@dampflokfreund

Hab versucht, dir das möglichst ausführlich zu beantworten. Inhaltlich ist das (natürlich^^) richtig.

0
dampflokfreund 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 21:16
@dampflokfreund

Er darf sich ja dann eigentlich nicht mehr des Laptops bemächtigen oder? Das würde dann zum Diebstahl zählen?

0
Sauerlaender73  05.01.2012, 21:24
@dampflokfreund

Ja, trotzdem müsstest du im Zweifelsfall die Schenkung nachweisen. Dadurch, dass dein Kumpel die Rechnung hat kann er auf jeden Fall den Kauf belegen.

0
Schlauberger2  05.01.2012, 21:27
@dampflokfreund

Das ist richtig. Du bist als Eigentümer grundsätzlich verfügungsberechtigt. Er hat in dem Sinne keine rechtliche Bindung mehr zum PC.

0
dampflokfreund 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 23:30
@Schlauberger2

Und das Computeruniverse Konto ansich? mein Kollege hat den Betrag ja an die Kontodaten überwiese. Und da dort ja meine Lieferadresse steht, wäre dies ja ein klarer Beweis, oder nicht?

Wir haben beide Zugriff auf dieses Konto.

0

hängt davon ab ob dein Kollege dir das Eigentum der Ware überträgt oder nicht ;) Also ob er sagt dass ist deiner. Nur durch den Vorfall alleine lässt es sich nicht klären ob du nur Eigentümer oder Besitzer bist. Wenn er allerdings deutlich gesagt hat er schenkt ihn dir, dann bist du rechtmäßiger Eigentümer.


dampflokfreund 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 21:03

Ja. hat er gesagt. Danke. :)

0

Du bist der Besitzer, dein Kumpel der Eigentümer. Wenn er ihn dir schenkt bist du auch der Eigentümer. Im Zweifelsfall müsstest du die Schenkung aber beweisen können, dein Kumpel kann den Kauf durch die Rechnung nachweisen.


dampflokfreund 
Beitragsersteller
 05.01.2012, 21:08

Aber die Rechnung kriegt er ja. :)

0