Wer haftet beim Drohnenabsturz?
Peter fliegt mit seine Drohne die Stutgarter Weinstiege entlang. Peter hat die Genehmigung dafür.
Jemand bringtdie Drohne zum Absturz, indem er sie beschiesst.
Die Drohne tötet beim Absturz einen Menschen.
Inwieweit kann Peter verantwörtlich gemacht werden?
Inwieweit ist der SChütze verantwörtlich?
Was ist wenn er nie gefunden wird?
3 Antworten
Hatte einen ähnlichen Fall, ich flog und ein Mann hat die Drone mit Steine beworfen und es wurden mehre Schäden durch Aufprall der Steine/Drone in der Wohnzone festgehalten, ich selbst konnte alles mit Haftpflicht usw. melden, da der Mann sehr aggressiv gegen mich war und ich meine Rechte kenne habe ich ihn neutralisiert und Polizei gerufen, natürlich wenn der Täter unbekannt ist sehr gute Frage wie es dann ist ohne Zeugen…. mit der Drone wie DJI kann man später sehr viel auslesen und DJI kann da villeicht was herauslesen usw…
Im Außenverhältnis haften Peter (aus der Betriebsgefahr heraus) und der Schütze erstmal als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haftet der Schütze. Wenn der nicht bekannt ist, wird sich der Geschädigte bzw. dessen Hinterbliebene an Peter wenden.
Für Luftfahrzeuge gibt es (anders als bei Landfahrzeugen) meines Wissens nach auch keine Möglichkeit der Exkulpation durch höhere Gewalt (wobei das hier eh nicht der Fall wäre) oder unabwendbares Ereignis, diesbezüglich lasse ich mich aber auch gern eines Besseren belehren.
"Peter hat die Genehmigung dafür."
Dann wird mit Sicherheit auch einer Versicherungspflicht bestehen (Haftpflichtversicherung).
Also braucht sich Peter Null Gedanken machen, berechtigte Ansprüche werden von dieser bezahlt, unberechtigte abgewiesen.