Wer entscheidet?

2 Antworten

Es kommt auf das Unternehmen an.

Im Regelfall wird dieses aber durch den direkten disziplinarischen Vorgesetzen entschieden, auch wenn dieser die Kündigung ggf. nicht unterschreiben wird.

So jedenfalls meine bisherige 35-jährige Berufserfahrung in der Privatwirtschaft.

Ich würde meinen, daß das von internen Unternehmensrichtlinien abhängt.

Die Revision gibt meiner Meinung nach ggf. eine Empfehlung dazu ab.

Über eine Kündigung sollten grundsätzlich die entscheiden, die dazu autorisiert sind, eine solche auszusprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.