Welchen Sparfreibetrag hat eine getrennt lebende Ehefrau, wenn ihr Mann ins Pflegeheim muss?

2 Antworten

Wenn ich mich nicht irre, liegt auch hier das sogenannte Schonvermögen bei 10.000 Euro.

Wenn du den Sparer Pauschbetrag meinst. Dieser beträgt 1.000 €, § 20 Abs. 9 S. 1 EStG.

Da aufgrund des Getrenntlebens keine Zusammenveranlagung möglich ist, greift auch nicht die Erhöhung auf 2.000 € im Sinne des § 20 Abs. 9 S. 2 EStG.

Falls es nicht der Sparer Pauschbetrag ist, bräuchte man eine Erläuterung, was du mit Sparfreibetrag konkret meinst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Inkognito-Nutzer   16.07.2024, 13:11

Mir geht es darum, das der Mann nicht die Volle Summe fürs Heim aufbringen kann und es wahrscheinlich darauf hinaus läuft, das der Mann Sozialhilfe beantragen muss um die Kosten fürs Heim zu Deckeln.

Daher stellt sich eben die Frage, ob sie an das Vermögen der Frau gehen und sich dort das Geld zurückholen können.

0