Welche Strafe kann man erwarten?

DerPuffLoui  29.11.2021, 03:49

Wie alt ist dein Freund?

alexore 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 05:36

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5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der Menge ist durchaus auch der Handel im Gespräch. Das wird dann -sofern nachgewiesen- bei der Urteilsfindung besonders strafverschärfend berücksichtigt werden.

Wie das Urteil ausfallen wird? Das kann hier niemand sagen. Für eine Verurteilung müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, die wir nicht kennen. Gegen ihn spricht auf jeden Fall schon mal sein Vorstrafenregister.

Also - Haft würde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen.

Kommt darauf an wie viele Vorstrafen und welche und auf den Richter ich täte sagen zwischen 1-3 Jahre ich kenne jemanden der für 1kg gerade Mal 1jahr bekommen hat dein Kumpel hat aber auch die Chance auf Paragraph 35

Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung

(1) 1Ist die Vollstreckung zurückgestellt worden und hat sich der Verurteilte in einer staatlich anerkannten Einrichtung behandeln lassen, so wird die vom Verurteilten nachgewiesene Zeit seines Aufenthaltes in dieser Einrichtung auf die Strafe angerechnet, bis infolge der Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt sind. 2Die Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit trifft das Gericht zugleich mit der Zustimmung nach § 35 Abs. 1. 3Sind durch die Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt oder ist eine Behandlung in der Einrichtung zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich, so setzt das Gericht die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung aus, sobald dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

(2) Ist die Vollstreckung zurückgestellt worden und hat sich der Verurteilte einer anderen als der in Absatz 1 bezeichneten Behandlung seiner Abhängigkeit unterzogen, so setzt das Gericht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder des Strafrestes zur Bewährung aus, sobald dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

(3) Hat sich der Verurteilte nach der Tat einer Behandlung seiner Abhängigkeit unterzogen, so kann das Gericht, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen, anordnen, daß die Zeit der Behandlung ganz oder zum Teil auf die Strafe angerechnet wird, wenn dies unter Berücksichtigung der Anforderungen, welche die Behandlung an den Verurteilten gestellt hat, angezeigt ist.

(4) Die §§ 56a bis 56g und 57 Abs. 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend.

(5) 1Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 trifft das Gericht des ersten Rechtszuges ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. 2Die Vollstreckungsbehörde, der Verurteilte und die behandelnden Personen oder Einrichtungen sind zu hören. 3Gegen die Entscheidungen ist sofortige Beschwerde möglich. 4Für die Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und nach Absatz 2 gilt § 454 Abs. 4 der Strafprozeßordnung entsprechend; die Belehrung über die Aussetzung des Strafrestes erteilt das Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abdallah128  29.11.2021, 04:07

Als Wiederholungstäter und Vorstrafe kommt eher eine Gefängnisstrafe auf ihn zu...es wäre ja auch schon der 3. Btm Verstoß mit einer nicht unerheblichen Menge

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Joscha1621  29.11.2021, 04:17
@Abdallah128

Kann man so nicht sagen ich war selbst in diesen Kreisen aktiv und da war das immer unterschiedlich zb ein 15 jähriger kommt wegen Brandstiftung in Untersuchungshaft Währenddessen jemand der Größere Mengen verkauft hat und dazu Intensivtäter ist der 3 Mal hintereinander eine Therapie besucht hat (Paragraph 35) weil er jedes Mal rausgeflogen ist und jetzt ist er auf Bewährung und Auflagen draussen...

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Hängt erstmal davon ab ob er "auf Bewährung" ist. Oder wann die letzte Verurteilung war. Richter und Staatsanwälte sind eher gnädiger wenn man sich lange nichts hat zu Schulden kommen lassen. Wenn er irgendwie belegen kann "krasser Kiffer" zu sein, kann man eventuell noch Eigenbedarf schmackhaft machen. In der aktuellen Debatte könnte die Justiz auch grossmütig sein oder das genaue Gegenteil.

Letztendlich kann man das auf Grundlage so dürftigen Informationen nicht sagen. Aber ein Anwalt wäre wohl angebracht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kommt Vorallem darauf an wo. In Bayern 5 Jahre, bei Handel mehr. In Berlin evtl nur 1-2

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es soll ja bald legal werden, munkelt man. Aber die Bedingungen müssen wohl noch ausgehandelt werden...