Welche Staatsangehörigkeit wird mein zukünftiges Baby bekommen?
Wenn ich deutsch bin und mein partner z.b. Österreichisch.
Welche Staatsangehörigkeit bekommt dann mein Kind? Wenn wir in österreich leben hat das Baby ein recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft aber dadurch das ich Deutsch bin kann es auch die deutsche bekommen, da österreich keine doppelten Staatsbürgerschaften möchte müsste ich mich doch entscheiden? Oder bekommt es gleich direkt das wo es geboren ist?
Wie würdet ihr euch entscheiden? Für eure Heimat falls ihr mal zurück wollt? Oder für das Land wo ihr vor habt zu bleiben sofern es keine Trennung gibt? Ich hab das Gefühl das Deutschland mir Sicherheit geben würde im Falle das ich mit meinem Kind am Ende ohne Mann da stehen würde was ich nicht hoffe, daher würde ich auch nie meinen deutschen Pass weg geben um einen österreichischen zu bekommen.
Schreibt mal eure Meinungen und Erfahrungen dazu!
3 Antworten
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in Österreich ist die doppelte Staatsbürgerschaft durch Abstammung möglich.
Meine Deutsche Schwester hat einen Österreicher geheiratet und ihre Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten.
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Die leben in Wien, haben aber auch zeitweise in Deutschland gelebt. Es ist in Österreich nur nicht möglich später eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen und die Österreichische weiterhin zu behalten, oder die Österreichische zu bekommen ohne die bisherige abzugeben. Aber von Geburt an ist es möglich beide zu haben und auch für immer zu behalten.
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Wenn du Deutsche bist, kann dein Kind auch in Österreich die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen. Durch Abstammung geht das.
Ich weiß allerdings nicht, ob du die beantragen musst oder ob dein Kind automatisch mit Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft mitbekommt.
In Deutschland geht das alles automatisch, ohne dass etwas beantragt werden muss. Meine Tochter hat seit ihrer Geburt automatisch 3 Staatsbürgerschaften.
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Ich weiß allerdings nicht, ob du die beantragen musst oder ob dein Kind automatisch mit Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft mitbekommt.
Automatisch durch Geburt. Da muss nichts extra beantragt werden. Die Eintragung in ein deutsches Geburtenregister waere aber schon sinnvoll.
Nur wenn das deutsche Elternteil, von dem sich die deutsche Staatsangehoerigkeit herleitet, nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde und dort nach wie vor seinen gewoehnlichen Aufenthalt hat, muss fuer das im Ausland geborene Kind innerhalb eines Jahres ab dessen Geburt eine Eintragung in ein deutsches Geburtenregister beantragt werden, damit dieses dann auch die deutsche Staatsangehoerigkeit erhaelt (gilt nur, wenn es sonst staatenlos waere).
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Es bekommt die von dem Land in dem es geboren wird.
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Das trifft fuer den Erwerb der deutsche Staatsangehoerigkeit grundsaetzlich nur bedingt und im hier vorliegenden Fall ueberhaupt nicht zu. Inwieweit es fuer die oesterreichische zutrifft, weiss ich nicht.
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Man kann aber ein Antrag machen das es die Staatsbürgerschaft der Mutter direkt bekommt
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Wie man beide behalten kann, wenn man als Erwachsener Mensch z.b. Einen Antrag macht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit verliert man die österreichische in österreich. Aber die eine hat mir die Frage schon beantwortet bei Abstammung kann ein Baby auch beide Pässe haben das wusste ich ja nicht.
Ohaa das wusste ich garnicht dachte alle doppel Staatsangehörigkeiten seien nicht möglich, aber in Deutschland geht das ja auch noch also leben sie wahrscheinlich in Deutschland oder? Oder in österreich? Weil wenn sie in österreich leben, wären meine Sorgen unbegründet.