Welche Argumente benutzt Thomas Hobbes das es einen absolutistischen Herrscher geben muss?

2 Antworten

Thomas Hobbes verbindet den Gedanken eines Gesellschaftsvertrages (der einen – gedachten – Naturzustand ablöst) zur Friedenssicherung unter den als Konfliktwesen verstandenen Menschen und zu ihrer Existenzerhaltung, der bei ihm ein Unterwerfungsvertrag ist, mit einem Rechtsverständnis, bei dem ein Souverän uneingeschränkt autorisiert wird.

Argumente bei Hobbes für die Notwendigkeit einer absoluten Staatsgewalt sind:

  • Gebot einer rationalen Wahl dessen, was am nützlichsten für die (bindungslosen) Eigeninteressen der einzelnen Menschen ist, weil Sicherheit und damit Freiheit nur innerhalb einer staatlichen Ordnung ermöglicht werden können (ein Souverän wird benötigt, damit der Staat Rechte garantieren kann)

  • Selbsterhaltung ist maßgeblich

  • Erforderlichkeit eines Souveräns zur erfolgreichen Durchsetzung staatlicher Friedenssicherung, bei der durch Furcht ein stabiler Zustand erreicht wird

  • Ein Gesellschaftsvertrag, mit dem ein Souverän eingesetzt wird, ist die einzige Alternative zu einem Naturzustand mit Anarchie und, also Gesetzeslosigkeit und Kampf aller gegen alle.

  • Herstellung einer politischen Einheit aus einer Menge durch Willenseinheit, bei der alle das als gewollt anerkennen, was einer will

Hobbes versteht die Einsetzung eines Souveräns durch Gesellschaftvertrag als Autorisierung und Rechtsübertragung, bei die Individuen auf ihr Recht der Selbstregierung verzichten und dieses Recht dem Souverän abtreten. Dies deutet er als uneingeschränkte Bevollmächtigung. Der Souverän ist rechtlich nicht an den Bürger gebunden.


Thomas Hobbes beginnt seine politische Philosophie bei den einzelnen Individuen. Er stellt eine egoistische Nutzenmaximierung als wesentlich dar. Selbsterhaltung und das Eigeninteresse spielen in seiner politischen Philosophie eine grundlegende Rolle. Natürliche Gesetze dienen diesen Zielen, weil damit Konflikte mit schädlichen Folgen vermieden werden können. Das grundsätzliche natürliche Gesetz ist nach Thomas Hobbes, nichts sich selbst Schädigendes zu tun. Zur Überwindung des Kriegs aller gegen alle in einem fiktiven und abstrakten Naturzustand (auf der Ebene der Individuen) werden 2 oberste natürliche Gesetze aufgestellt:

1) Frieden suchen und, wenn keiner kommt, nach anderen Mitteln der Selbsterhaltung suchen

2) auf das Recht auf alles verzichten, sofern dies auch die anderen tun, und so viele Freiheiten einräumen, wie sie haben wollen (um mit dem Abgeben von Rechten andere Vorteile zu bekommen)

Ohne staatliche Ordnung befinden sich Menschen in einem Naturzustand. Konkurrenz (competition), Mißtrauen (diffidence) und Ruhmsucht (glory) prägen das Verhalten. Diese Konfliktursachen veranlassen Menschen zu Übergriffen um eines Vorteils wegen, zum Erreichen von Sicherheit und zur Erhöhung des eigenen Ansehens.

Leidenschaften, Gier und rationale Vorsorge lassen dabei aggressives Verhalten nach der Überzeugung vom Thomas Hobbes erforderlich werden. Die Menschen müssen um ihr Leben fürchten, wünschen aber persönliche Sicherheit. Alle sind aus Gründen der Selbsterhaltung genötigt, Gewalt und List, die Raubsucht wilder Tiere, zu Hilfe zu nehmen. Es herrscht Krieg aller gegen alle (bellum omnium in omnes).

Der Möglichkeit nach hat der Mensch ein raubtierhaftes Wesen (Vergleich mit einem Wolf: Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf [homo homini lupus est]). Er kann gierig nach Beute sein und für Vorteile andere vernichten. Dies ist bedrohlich. Menschen belauern sich im Naturzustand, als ob sie sie einander jederzeit zerfleischen würden (Hobbes meint nicht, sie täten dies tatsächlich immerzu).

Thomas Hobbes versucht eine rationale Ableitung der Notwendigkeit des Staates. Um aus dem Naturzustand herauszukommen und Frieden herzustellen, ist ein Staat notwendig. In einem Gesellschaftsvertrag aufgrund rationaler Kalkulation wird der Staat gegründet (als „politischer Körper“, eine künstliche Person, konstruiert) und ein Souverän übernimmt die Aufgabe, die Konflikte einzudämmen, die Wolfsnatur durch Furcht niederzuhalten und Schutz zu bieten.

In seinem Werk „Leviathan“ (2. Teil, 17. Kapitel: Grund, Entstehung und Definition des Staates/ Of the Causes, generation, and definition of a common-wealth) gibt Thomas Hobbes folgende Definition:

„Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschen, kraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden, als ihre eigenen angehen, damit dieselbe nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwendet“.


Albrecht  03.12.2011, 01:24

Ein gedachter Vertrag besteht darin, einen Staat zu bilden, der über Furcht Außenstabilisierung bewirkt und einen Friedenszustand herstellt. Dies geschieht durch Unterwerfung. Denn bei Hobbes stellt sich mit Hilfe eines auf Interessen reduzierenden Ansatzes nur die Alternative, den Naturzustand zu verlassen und in den Gesellschaftszustand einzutreten oder dies nicht zu tun. Ist der Eintritt einmal erfolgt, gibt es keine Optionen (Wahlmöglichkeiten) mehr, sondern nur noch Gehorsam als Ermöglichungsbedingung der Nutzenmaximierung.

Geschichtlicher Hintergrund sind die konfessionellen Bürgerkriege im 16. und 17. Jahrhundert (Auseinandersetzungen zwischen religiösen Gruppen wie Katholiken und Protestanten, wobei Religion allerdings nicht das einzige Motiv war), die bei Thomas Hobbes zu einer Betonung der staatlichen Kontrollmacht gegen solche Konflikte führten.

Wichtig ist ihm ein Machtstaat als Souverän (welche Verfassung er hat, ist dabei nicht wichtig, er soll nur diese Aufgabe leisten). Dies ist für eine absolutistische Monarchie passend und sie kann damit begründet werden, aber dies ist nicht die einzige mögliche Staatsform.

Thomas Hobbes gründet also den Staat auf einen Gesellschaftsvertrag, der aber zugleich ein Herrschafts- und Unterwerfungsvertrag ist. Alle Macht liegt beim Souverän, es gibt keine Gewaltenteilung.

Der Staat ist eine absolute Autorität, stellt die vereinigte Macht aller dar und ist Vollzieher des Gesetzes.

In Büchern stehen Erläuterungen der Gedanken, z. B.:

Otfried Höffe, Thomas Hobbes. Originalausgabe. München : Beck, 2010 (Beck'sche Reihe ; 580), S. 112 – 137

Wolfgang Kersting, Vertrag. Souveränität, Repräsentation : zu den Kapiteln 17 bis 22 des Leviathan. In: Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Herausgegeben von Wolfgang Kersting. 2., bearbeitete Auflage. Berlin : Akademie-Verlag, 2008 (Klassiker auslegen ; Band 5), S.173 – 192

François Tricaud, Thomas Hobbes, Doxographie. In: Die Philosophie des 17. Jahrhunderts. Band 3: England. Erster Teilband. Völlig neubearbeite Ausgabe. Herausgegeben von Jean-Pierre Schobinger. Basel : Schwabe, 1988 (Grundriß der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg ; Abteilung 4, Band 3.1), S. 149 – 160

Herfried Münkler, Thomas Hobbes. Frankfurt/Main; New York : Campus Verlag, 1993 (Campus Einführungen ; Band 1968), S. 80 – 137

Bernard Willms, Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan. München : Zürich : Piper, 1987, S.125 – 152

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Hobbes geht davon aus, dass die Menschen im Urzustand, also ohne Staat, in einem Krieg jeder gegen jeden leben. Es herrschen da Gewalt und Gesetzlosigkeit. Das liegt vor allem in der Natur des Menschen, an seinen negativen Eigenschaften wie Misstrauen, Gewinnstreben, Furcht etc. (wobei Hobbes sagt, dass der Mensch diese Eigenschaften oft zum Überleben braucht.)

Um nun Sicherheit und Recht und Gesetz und damit ein friedliches Zusammenleben herzustellen, braucht es eine Gewalt, die über allen steht und von niemandem eingeschränkt werden kann.