Weisheitszahn Ausschlussgrund bei der polizei?

1 Antwort

Zahnprobleme dieser Art interessieren bei der Untersuchung ohnehin nicht, ich glaube da geht es wenn eher darum, dass dir bereits Zähne fehlen o.ä.
Und du schreibst ja auch nicht von Problemen, sondern nur davon dass die Weisheitszähne noch drin sind.

Abgesehen davon: Die Probleme können ja in absehbarer Zeit durch die Entfernung der Weisheitszähne vollständig behoben werden, wenn es überhaupt welche gibt. Also doppelt kein Grund, der deiner Ernennung entgegenstehen sollte.