Wegen Warteliste an 2 Unis einschreiben?

1 Antwort

Eine Doppelimmatrikulation wäre zulässig, wenn das(z.B. für ein Lehramtsstudium) benötigte Zweitfach nicht an der bisherigen Uni angeboten(!) wird. Sich an einer anderen Uni zusätzlich zu immatrikulieren, in der Hoffnung, es merkt keiner, wäre zum einen rechtlich strafbar und würde Dein Studium insgesamt gefährden, zum anderen würde es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht klappen aufgrund des automatischen Computerabgleichs bei Bewerbungen. Deine erste Möglichkeit, zu warten, bis es an der Heimatuni mit dem Zweitfach klappt, scheint mir (sofern Du voll auf dieses neue Zweitfach festgelegt bist), noch die beste Lösung zu sein.