Wechseln von "normalen" auf duales Studium - Anrechnung von Leistungen und Praktika?
Hallo allesamt,
da ich mit der Bewerbung jetzt viel zu spät dran wäre, bin ich gerade am überlegen, ein Informatikstudium an einer Uni oder FH anzufangen und nach einem Jahr auf ein duales Studium zu wechseln und frage mich, ob das möglich ist, ohne dass sich meine Studiendauer insgesamt dadurch erheblich verlängert. Konkret ist meine Frage: Falls ich es während dem ersten Jahr des Studiums schaffen sollte, ca. 4-5 Monate Praktika zu absolvieren ( Winterferien + Sommerferien), könnte ich meine praktische Zeit im dualen Studium um diese Zeit verkürzen, also mir quasi die Praktika "anrechnen lassen"? Bzgl. der Studienleistungen habe ich gelesen, dass sie meist angerechnet werden, stimmt das? Vielen Dank im Voraus :-)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/oelbart/1569954664225_nmmslarge__0_0_238_238_39274cdc73984e7c3c2d41a6c6666f14.png?v=1569954664000)
Warum sollte das eine Firma machen? Die Praxiszeit ist doch im Zweifel die Zeit, in der Du für die Firma tatsächlich auch Werte schaffst, oder zumindest die Zeit, in der Du die Firma kennenlernst, ohne dabei ein volles Gehalt zu beziehen. Also warum sollte eine Firma Dich für ein duales Studium aufnehmen, wenn Du die Praxisphase schon hinter Dir hast?
(es sei denn, Du machst die Praktika gleich bei besagter Firma...)
Wenn der duale Studiengang sich nicht vom nicht-dualen unterscheidet (was normalerweise der Fall ist), sollte die Anrechnung von Studienleistungen kein Problem sein (bei mir kostete das - allerdings im umgekehrten Fall - nur einen Brief)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/spitzdachhaus/1502215558908_nmmslarge__0_0_3000_3000_641153e52a3773b474bab4e618b57e3d.jpg?v=1502215559000)
Anrechnung von Praxis, falls sie einschlägig ist (z. B. abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker, ect. ) ist i. d. R. kein Problem.
Auch die Anrechnung von bestandenen Prüfungsleistungen ist in vielen Fällen für vergleichbare Fächer/Module möglich. Letztendlich gilt aber bei beiden Fällen, es entscheidet der Prüfungsausschuss der neuen Uni/FH, ob Leistungen angerechnet werden. Es gibt keinen Anspruch auf Anrechnung. Dazu kommt noch, dass die Vorschriften/Prüfungsordnungen bei jeder Uni und jedem Bundesland diesbezüglich unterschiedlich sein können.
Die andere Frage ist nur, ob du eine Firma finden kannst, mit der du deinen Plan umsetzen kannst.