Was würdet ihr tun gehen oder bleiben?


09.04.2024, 09:52

Hallo eine Frage mein mann und ich sind seit 14 Jahren ein paar . Wir haben 2 gemeinsame Kinder . Seit Jahren schlägt er mich und ich kann einfach nicht weg von ihn . Vor seiner Familie macht er mich immer dumm und klein. jeden Tag weine ich . Er hat mir den Kontakt zu jeglicher Person meiner Family verboten und ich habe mit niemanden Kontakt und könnte nicht einfach so raus und zu jemanden fahren . Polizei und sowas das will ich überhaupt nicht weil ich auf diese Probleme was dann kommt keine Lust habe und Kraft jeden Tag wirklich muss er mich schlagen oder er bespuckt mich auch also sehr viel Hass von ihm gegenüber mir , sprechen mit ihn kann man nicht den er ist so aggresiv :(

6 Antworten

Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh liebe Ukhti!

Deine Situation ist wahrlich eine unschöne. Anhand all deiner Kommentare setze ich mir zusammen, Allahu Alem, dein Ehemann ist vom Narzissmus betroffen. SubhanAllah, es ist nichts Gutes, für dich und eure Kinder.

Kommen wir gleich zur Sache Schwester. Du hast nicht viele Möglichkeiten, doch um dir etwas Sorge zu nehmen, versichere ich dir, es gibt Möglichkeiten, die dies beenden können. Um deine momentane Lebenssituation zu beenden, abzubrechen, hast du die Möglichkeit, mit deinen Kindern in einem Frauenhaus unterzukommen. Dies ist für dich eine sehr radikale Möglichkeit, doch für dich womöglich in deiner jetzigen Situation die einzige. Durch die Erfahrungen Schwester und Freundin könnte ich dich in ungefährer Weise da ran führen, was und wie es auf dich zukommt.

Die Schwester war mit einem wahrlich abscheulichen Narzissten verheiratet, sie wurde ebenfalls geschlagen, gedemütigt und gebrochen. Dies fing bereits vor der Geburt ihres Sohnes an. Es war ihre erste Liebe, sie hat durch die Erlaubnis ihres Vaters direkt mit 18 geheiratet. Nun ist sie 24 Jahre, erzählt immer noch, dass sie bei ihm geblieben wäre, wenn sie kein gemeinsames Kind hätten, da sie ihn noch 'lieben' würde. Die Schwester hatte eines der schlimmsten Leben gelebt. Ich möchte nicht ins Detail gehen. Jedenfalls lebt sie Alhamdulillah neben ihren Eltern in einer eigenen Wohnung mit ihrem Sohn. Er hat ihr auch den Kontakt zu der Familie verboten.

Sie fasste den Entschluss, von zu Hause zu gehen, ihren Mann zu verlassen. Sie kontaktierte das Frauenhaus in ihrer Umgebung. Es war kein Platz. Sie musste einige Tage warten. Sie bekam einen Tag, eine Uhrzeit, in der sie unauffällig, wirklich ohne dass der Mann davon Schimmer bekommt, ihre nötigsten Sachen packt und zu dem Treffpunkt kommt, der ihr vorgegeben wurde. Das alles passierte sehr geheim und sie gab zu, es fühlte sich an, wie ein illegales Treffen aus den Filmen die man kennt. Das Fahrzeug fuht dann zum Frauenhaus, das versteckt und unbekannt war. Dort bekam sie dann ein Zimmer-Apartment, in dem sie mit ihrem Sohn über einige Wochen lang lebte. Sie traf dort etliche Frauen die genauso und noch schlimmer lebten. Dort wurde sie in dieser Zeit zur Helferin, sie half mit Dokumenten, gab ihr Hab und Gut was sie mitnehmen konnte, auch wenn sie selbst nicht viel hatte.

Schwester, wie du liest, es wird dich viel Mut kosten und du musst diese Entscheidung wirklich wollen. Denk an deine drei kleinen Kinder. Es wäre das beste für sie und selbstverständlich auch für dich. Es wird nicht morgen oder übermorgen sein, keiner verlangt, dass du es direkt machst. Denn du musst dir bewusst sein, dass du einen Schritt gehst, auf alles zu verzichten und zu verlassen, was du bisher kennst und gewohnt bist. Denn dieser Mann, den du geheiratet hast, wird sich niemals ändern, das weiß ich, Allah weiß es besser.

Eure Ehe befindet sich außerhalb von Allah's Grenzen. Es hat nichts mehr mit Religion zu tun. Warum er ein Narzisst ist? Woher weiß ich das, ohne ihn zu kennen? Du erwähntest dies mit deiner Mutter, die er kontaktiert, wenn du nicht tust, was er verlangt oder es ihm passt. Er wird nie aufhören, dich zu demütigen und dir Schaden zuzufügen. Dieser Mann ist wahrlich irregeleitet. Möge Allah ihn rechtleiten, Amin.

Im Islam hat die verheiratete Frau das Recht auf die Khul-Scheidung. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, dann gibt es إن شاء الله keine Probleme, dich von deinem Mann scheiden zu lassen. Da du aber in Notlage bist, du keine Hilfe von anderen Personen bekommen kannst, rate ich dir einzig und allein zu dem Frauenhaus. Alle islamisch rechtlichen Schritte wirst du später noch in shaa Allah tun können.

Gründe, bei deren Vorliegen die Chul-Scheidung rechtsgültig ist

1. Der Mann ist im Glauben wie auch in der religiösen Praxis schwach, begeht zudem große Sünden und sie kann es mit ihm nicht aushalten. 

2. Die Frau verabscheut das Aussehen und die Gestalt ihres Mannes, wenn er zum Beispiel missgestaltet und hässlich ist.

3. Sie verabscheut ihn auf Grund seines schlechten Charakters und zwischenmenschlichen Verhaltens.

4. Er drangsaliert sie und macht ihr das Leben schwer, entlässt sie jedoch nicht aus der Ehe, sondern macht sie quasi zu einer Abhängigen.

5. Sie verspürt auf Grund seines hohen Alters Abneigung gegen ihn und er erfüllt seine Pflichten ihr gegenüber nicht.

6. Die Ehefrau befürchtet zu sündigen, indem sie es unterlässt, ihre Pflichten gegenüber ihrem Ehemann zu erfüllen.

Bedingungen für die Gültigkeit der Chul-Scheidung 

1. Sie wird von einem Ehemann durchgeführt, dessen Handlungen rechtswirksam sind, also von einem Mann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mit Differenzierungsvermögen.

2. Sie erfolgt gegen ein Entgelt, das von der Frau als Gegenleistung an den Mann gezahlt wird, um sich dadurch von ihm zu lösen.

3. Sie wird sofort umgesetzt und bleibt nicht in der Schwebe.

4. Sie verwirklicht sich für die Frau als Ganzes.

5. Die Trennung per Scheidung gegen Abfindung erfolgt nicht als Resultat einer absichtlichen Schädigung durch den Ehemann, wodurch er beabsichtigt, dass sie sich gegen Entgelt von ihm trennt und ihm dabei das zurückgibt, was er ihr gezahlt hatte. Diesbezüglich sagt Allâh der Erhabene: „[...] Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches [...]“ (Sûra 4:19).

Wenn sie also nichts Abscheuliches begangen hat, nicht ungehorsam war und keine absichtliche Drangsalierung seinerseits vorlag, ist Chul-Scheidung nicht gültig. 

6. Dabei werden nicht die für eine gewöhnliche Scheidung üblichen Worte verwandt.

7. Er fasst dabei nicht die Absicht zu einer gewöhnlichen Scheidung.

8. Es dient nicht als Kniff, um einen Scheidungsschwur rechtsungültig werden zu lassen.

Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es der Frau erlaubt, die Chul-Scheidung zu verlangen. Wenn es jedoch keine islâmischen Gründe für die Chul-Scheidung gibt, dann ist es für die Frau harâm, von ihrem Mann die Trennung zu verlangen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jedweder Frau, die ihren Ehemann um die Scheidung bittet, ohne dass eine Schädigung vorliegt, ist der Geruch des Paradieses verwehrt.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.)

Verbales Verkünden der Chul-Scheidung 

Für die Chul-Scheidung gibt es offenkundige wie auch indirekte, umschreibende Formulierungen.

Was die offenkundige Form betrifft, so erfolgt sie durch die Begriffe Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ. So sagt er beispielsweise: „Châla´tuki (Ich habe dich per Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen).“

Und zu den indirekten, umschreibenden Formulierungen gehört es, wenn er sagt „Bâraituka (Ich habe mich mit dir auf die Trennung geeinigt)“ oder „Abra`tuka (Ich habe dich frei gemacht)“ oder „Abantuka (Ich habe dich getrennt)“. Durch solche Worte verwirklicht sich diese Scheidung nur, wenn die Absicht dazu besteht oder ein Indiz vorliegt, das darauf hinweist.

Wartefrist der Frau, die durch Chul-Scheidung aus der Ehe entlassen wurde

Hierüber haben die Gelehrten unterschiedliche Meinungen:

Diejenigen, die der Meinung sind, die Chul-Scheidung sei eine Scheidung, sagen, sie müsse die dreimonatige Wartefrist [drei Menstruationen respektive drei Reinheitsphasen] einhalten, die nach einer gewöhnlichen Scheidung anfällt.

Gemäß der Meinung derjenigen, die meinen, die Chul-Scheidung sei eine Auflösung [des Heiratsvertrages], beträgt ihre Wartefrist eine einzige Menstruation.

Die vorzugswürdige Meinung ist wahrscheinlich – doch Allâh weiß es am besten –, dass sie eine einzige Menstruation abwarten muss. Dieser Meinung sind viele Gelehrte zum Beispiel Ibn Al-Qayyim. Grundlage dafür ist, dass Abû Dâwûd von Ibn Abbâs überlieferte, die Frau von Thâbit ibn Qais habe sich per Chul-Scheidung von ihm getrennt, woraufhin der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bestimmte, dass ihre Wartefrist eine einzige Menstruation sein sollte.

Die Regel für den Fall, dass sie zu ihrem Ehemann zurückkehren möchte

Die Rückkehr zum Ehemann ist unter folgenden Bedingungen rechtsgültig:

- Der Ehemann hat noch nicht die höchstmögliche Anzahl von Scheidungserklärungen ausgesprochen. Dies gilt, wenn er sie unter Verwendung des Wortes „Talâq (Scheidung)“ aus der Ehe entlassen hat.

- Dabei werden ein neuer Ehevertrag geschlossen und eine neue Brautgabe festgelegt.

Wenn die oben genannten Bedingungen samt den übrigen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind, ist es ihnen gestattet, wieder zueinander zurückzukehren.

Hinweise

- Die Trennung per Chul-Scheidung ist zu jeder Zeit zulässig.

- Die Trennung ohne Gegenleistung ist gültig, aber unerwünscht.

- Sie ist rechtsgültig, wenn die gezahlte Gegenleistung höher liegt, als das, was er ihr [als Brautgabe] gegeben hatte. Es ist allerdings verpönt.

- Wenn sie sich unter der Bedingung von ihm trennt, das Kind zwei Jahre lang zu stillen, so ist dies rechtsgültig.

- Wenn sie sich unter der Bedingung von ihm trennt, dass der Unterhalt für die Schwangerschaft entfallen soll, so ist dies rechtsgültig.

- Was als Brautgabe zulässig ist, ist auch bei der Chul-Scheidung zulässig.

- Wenn bei Chul-Scheidung offenkundig das Wort „Talâq (Scheidung)“ verwandt oder indirekt angedeutet und dabei eine Scheidung bezweckt wird, dann handelt es sich dabei um eine unwiderrufliche Scheidungserklärung. Sollte sie jedoch durch das Verwenden von Worten wie Al-Chul, Al-Fasch oder Al-Fidâ erfolgen und der Ehemann nicht die Absicht zur Scheidung haben, dann handelt es sich um eine Auflösung des Heiratsvertrages und die Anzahl der noch möglichen Scheidungserklärungen verringert sich nicht.

Wenn du also den Entschluss gefasst hast, deinen Mann zu verlassen, dann warte bis er arbeitet, kontaktiere das Frauenhaus und warte bis zu dem Tag, an dem du abgeholt wirst. Du bleibst stark, lässt dir nichts anmerken und bittest Allah ﷻ um seine Unterstützung. Er ist der Allwissende, der Allhörende. Den Kontakt zu deiner Familie suchst du erst, wenn du dich und die Lage sich beruhigt haben. Keine impulsiven Entscheidungen. Geh alles strukturiert durch. Das wird das richtige إن شاء الله sein.

Wenn IRGEND ETWAS ist, auch die kleinste Frage, scheue dich nicht, dich bei mir zu melden. Es ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Ich bin da, إن شاء الله. Ich werde dich in der Dua erwähnen. Fühl dich umarmt, Schwester! Möge Allah uns alle vor Übel bewahren, Allahumma Amin.

https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/73-verlobung-a-ehe/90-scheidung-tod-ehepartner-trauerzeit/1408-scheidungsersuch-der-frau-khul-a

https://www.islamweb.net/de/article/228241/Regeln-f%C3%BCr-Chul-Scheidung

https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/83-familie-und-kinder/84-kinder-neugeborene/1900-sorgerecht-bei-scheidung-der-eltern

Geh sofort... du musst dich nicht so behandeln lassen! Du bist für dich selbst verantwortlich und sollst ein schönes Leben führen.

Dich von deiner Familie oder anderen Kontakten zu isolieren ist eine Strategie von Manipulatoren.

Wende dich an eine psychologische Beratungsstelle, ein Frauenhaus oder die Telefonseelsorge. Am besten wäre es aber, wenn du zur Polizei gehst und sie dich dann beschützen können. Du wirst keine Konsequenzen zu fürchten haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – in einer langfristigen Beziehung :)

Selber schuld, wenn Du das mit Dir machen läßt!

Ich würde meiner besseren Hälfte so etwas niemals antun! Sie würde mich auch SOFORT verlassen, wenn ich so etwas täte! Einen Menschen, den man liebt, verprügelt man nicht!

Aber bist Du Dir eigentlich auch bewußt, was Du Deinen KINDERN antust? Ja, Du! Denn indem Du Deinen prügelnden Mann nicht verläßt und alles über Dich ergehen läßt, wirst Du höchstwahrscheinlich Folgendes erreichen:

  • Jungen, die als Kind erlebt haben, wie ihre Mutter vom Vater geschlagen werden, laufen häufiger Gefahr, auch ihre Parner:Innen oder sogar Kinder zu schlagen, denn es wurde ihnen ja von "Papa" vorgelebt...
  • Mädchen, die als Kind erlebt haben, wie ihre Mutter vom Vater geschlagen werden, neigen später selbst verstärkt dazu, sich Partner:Innen zu suchen, von denen sie dann ihrerseits geschlagen werden, denn sie haben es von zuhause ja nicht anders gelernt!

Ja, DU läßt es zu, daß Deine Kinder in einem von Gewalt gegen ihre Mutter geprägten Umfeld leben! DU läßt es zu, daß Deine Kinder darunter leiden! DU läßt es zu, daß Deine Kinder selische Schäden davontragen!

Es liegt also an DIR! Und NUR an Dir! NUR DU kannst dem Ganzen ein Ende bereiten! Verlasse also endlich Deinen Mann und gehe mit den Kindern in ein Frauenhaus! Dort wird Dir geholfen, denn Du bist nicht ohne Rechte!

Gehen ist gesund und bleiben ist auch mal wichtig, Entspannung tut immer gut. Also beides.

Seit Jahren schlägt er mich

Mehr muss man nicht lesen.

Verlassen, ganz klar und zwar nicht heute oder morgen, sondern schon vor Jahren.