Themenspecial 29. Oktober 2019
AMA: Brexit
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Was wird alles mit Europa und England passieren?

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Die Austrittsfrist wurde auf den 31. Januar 2020 verschoben.

Bis zu einem Deal-Brexit bleibt Großbritannien Mitglied der EU. Die bestehenden Rechte gelten weiter.

Bei einem Deal-Brexit wird Großbritannien während der Übergangsphase wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Die bestehenden EU-Rechte gelten weiter. Was danach geschieht und welche Rechte gelten, muss erst noch verhandelt werden.

Mit Austritt aus der EU wird Großbritannien zu Drittland. Die gesetzlichen Regelungen der EU, zum Beispiel in Sachen Zollunion und Binnenmarkt gelten dann nicht mehr. Da kein Freihandels- oder Zollabkommen besteht, werden die Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU anhand der WTO-Regelungen für Drittstaaten ausgerichtet. Dann gilt z. B. das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie das Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).

Auch für Dich als Verbraucher wird sich einiges ändern, so gelten z. B. die EU-Rechte für Entschädigungen bei Flug- und Bahnverspätung oder bei Online-Käufen nur noch eingeschränkt.

Weitere Infos findest Du auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Mit dem Brexit soll für Großbritannien Folgendes erreicht werden: keine Zuwanderung aus der EU (kein freier Personenverkehr), eigene / britische Gesetze, von der EU unabhängige Handelspolitik, eigene Handelsverträge mit Drittländern, keine Beitragszahlungen an die EU.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung