Was wenn man wegen der Arbeit nicht zum Freitagsgebet kann?
5 Antworten
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, Religionsausübung am Arbeitsplatz bzw. in der Arbeitszeit zu ermöglichen. Wenn er so etwas zulässt, geschieht es auf freiwilliger und kulanter Basis, wobei dann im Regelfall diese Zeit von der Arbeitszeit abgezogen wird.
Das hättest du gerne so - ist aber nicht an dem.
DEN Arbeitgeber musst du mir mal zeigen - und auch das Gesetz, in dem das stehen soll. Was meinst du, wie schnell du eine Kündigung hast, wenn du deiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkommst. Beten kannst du in deiner Freizeit - stundenlang
Wenn Du Wegen Der Arbeit Nicht Zum Freitags Gebet Kommen Kannst
Ist Glaub Okay Solange Du Vielleicht Versucht Hast Zu Kommen Zu Können
Anders Falls Würde Ich Noch Ein Paar Andere Leute Fragen Zum Vergleich
Dann musst du dir eine andere Arbeit suchen.
Wenn du es genau wissen willst dann lies das hier: https://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/41-gebet-salah/freitags-gebet-jumu-ah-salah/731-ueber-das-freitagsgebet-wann-es-keine-pflicht-ist
D.h., du brauchst dir erst gar keine Arbeit zu suchen. Oder du findest eine bei der du Freitags frei hast.
Dann gehste eben am Montag zum Jobcenter.
Doch der arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet und darf während der arbeitszeit nicht jemanden das gebet verbieten aufgrund der Religionsfreiheit