Was waren die Möglichkeiten und Entlohnung eines Gladiators?

2 Antworten

Von Experte Neugier4711 bestätigt

Möglichkeiten des Freikaufs

Die Möglichkeiten eines Freikaufs waren nicht für alle Gladiatoren genau gleich. Es ist bei der Untersuchung zwischen verschiedenen Gruppen zu unterscheiden:

1) freiwillige Gladiatoren

2) unfreiwillige Gladiatoren

a) versklavte Kriegsgefangene

b) Sklaven, die zum Gladiatorendienst verurteilt wurden (scheint bis ins 1, Jahrhundert n. Chr. Recht jedes Sklavenbesitzers gewesen zu sein; spätere Verordnungen bestanden auf einer Verurteilung durch ordentliche Richter des römischen Staates; seut dem späten 4, Jahrhundert erfolgte dann eine damnatio in ludum/damnatio ad ludum/damnatio ad ludos nicht mehr durch den Staat)

c) als Strafe wegen Verbrechen Verurteiltefreiwillige Gladiatoren

Für einen freiwilligen Gladiator bestand zumindest die Möglichkeit eines Freikaufs, ohne irgendeine Mindestfrist.

Ein freiwilliger Gladiator hatte sich duch einen Vertrag mit einem Gladiatorenunternehmer/-meister (lanista), den Leiter einer Gladiatorenschule/Gladiatorenkaserne (ludus gladiatorius), zum Gladiatorendienst verpflichtet. Ein freiwilliger Gladiator behielt die rechtliche Stellung eines Freien, gab aber durch den Vertrag und seinen Gladiatoreneid seine Freiheitsrechte gegenüber dem lanista auf und unterwarf sich dessen Disziplinargewalt.Ein solcher freiwilliger Gladiator wurde auctoratus genannt (auctoratus = für Geld/Lohn verdingt/vermietet; Plural: auctorati; der Vertrag kann auctoramentum genannt werden).

Eine Freilassung bedeutet in Bezug auf einen freiwilligen Gladiator eine Entlassung aus dem Gladiatorendienst/der Gladiatorenschule.

Sein Gladiatorendienst endete nach der vertraglich festgesetzten Zeit bzw. Anzahl der Kämpfe.Ein ausdrückliches Recht auf jederzeitigen Freikauf scheint nicht direkt aus der Überlieferung bekannt zu sein. Vertagsstexte im Wortlaut sind nicht überliefert. Aber es war für einen freiwilligen Gladiator anscheinend möglich, jederzeit, nicht erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, vom Gladiatorendienst loszukommen, indem er den durch den Vertrag erhaltenen Geldbetrag zurückzahlte bzw. andere (z. B. Verwandte oder Freunde) die Summe für ihn zurückzahlten. Eventuell war es nötig, sich mit einigem Bemühen und geschickter Argumentation dafür einzusetzen. Eine Befreiung aus dem Gladiatorendienst vor Ablauf des Vertrages ist bei Quintilian, Institutio oratoria 8, 5, 12 und Artemidor 5, 58 erwähnt.

Christian Mann, Die Gladiatoren. Originalausgabe. München : Beck, 2013 (Beck'sche Reihe ; 2772 : C. H. Beck Wissen), S. 51:

„Üblicherweise nach drei Jahren wurden die unfreien Gladiatoren aus dem Dienst entlassen, die auctorati nach der vertraglich festgesetzen Zeit oder Kampfzahl. Erkennungszeichen der ausgedienten Gladiatoren war der rudis, ein Holzstab. Zumeist bleiben die Veteranen der Arena verbunden, indem sie als Ausbilder oder Schiedrichter tätig waren.“

Christian Mann, „Um keinen Kranz, um das Leben kämpfen wir!" : Gladiatoren im Osten des Römischen Reiches und die Frage der Romanisierung. Berlin : VA, Verlag Antike, 2011 (Studien zur alten Geschichte ; Band 14), S. 90:

Auctorati verpflichteten sich für eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Anzahl von Kämpfen und erhielten dafür einen Geldbetrag. Sie konnten auch schon vor Ablauf des Vertrages aus dem Gladiatorendienst befreit werden, wenn Familienangehörige oder Freunde eine ensprechende Summe aufbrachten. Quintilian führt den Fall an, daß ein Gladiator mehrfach von seiner Schwester ausgelöst wurde. Artemidor nennt einen auctoratus, der auf energisches Betreiben seiner Freunde aus dem Dienst entlassen wurde.“

Marcus Junkelmann, Gladiatoren : das Spiel mit dem Tod. Mainz am Rhein : von Zabern, 2008, S. 25:

„Die Freilassung eines Gladiators geschah gewöhnlich durch Verleihung des Holzstabes (rudis), wodurch er zum rudiarius […] wurde oder indem er sich freikaufte bzw. freigekauft wurde. In unbegrenzter Unfreiheit befanden sich Gladiatoren, die als Sklaven oder Verurteilte in einen ludus gekommen waren.“

S. 186 erklärt er zum rudis der Freilassung, es sei kein Holzschwert gewesen, sondern (nach einigen Grabstelen) ein Holzstab, das ein flaches, wie ein kleines Spatenblatt aussehendes oberes Ende besaß und wohl eine entsprechende Beschriftung trug.


Albrecht  08.12.2015, 08:04

unfreiwillige Gladiatoren: Sklaven

Kriegsgefangene, die als Gladiatoren kämpften, waren versklavt und hatten kein Anrecht auf Freikauf. Es konnte höchstens eine Begnadigung geben. Ihre rechtlichen Möglichkeiten waren die von Sklaven.

Thomas Wiedemann, Kaiser und Gladiatoren : die Macht der Spiele im antiken Rom. Aus dem Englischen von Nicole Albrecht. Darmstadt: Primus-Verlag 2001, S. 111:

„Besiegte Feinde als Gladiatoren kämpfen zu lassen, hatte eher den Zweck, diesen Männern die Möglichkeit zu geben, ihr Leben zurückzugewinnen, indem sie zeigten, dass sie außergewöhnlich tapfer waren: Gelegentlich wird von Kriegsgefangenen berichtet, die das römische Publikum durch ihren Kampfgeist derart beeindruckten, dass ihnen das Leben geschenkt wurde und sogar ihre Freiheit, wie beispielsweise einige der Briten, die Claudius während seiner Besetzung des südlichen Britanniens im Jahre 43 n. Chr. gefangen genommen hatte.“ Quelle: Cassius Dio 60, 30, 3

Sklaven, die als Gladiatoren kämpften, konnten sich nicht einfach freikaufen. Sklaven konnten nur mit Zustimmung ihrer Herren Eigentum besitzen. Sklaven hatten kein uneingeschränktes Eigentum. Ihre Herren konnten ihnen ein Sondervermögen (peculium) gewähren. Gagen und Gewinnpreise als Gladiator konnten dann dort einfließen.

Ein Freikauf eines Gladiatoren, der Sklave war, war nur bei Bereitschaft seines Herrn (in der Regel ein Gladiatorenunternehmer/-meister [lanista]) möglich. Eine feste Geldsumme wird dafür nicht genannt, es war nicht genau festgesetzt, wieviel zu zahlen war.

Informationen zur Freilassung (manumissio) von Sklaven allgemein:

Leonhard Schumacher, Sklaverei in der Antike : Alltag und Schicksal der Unfreien. München : Beck, 2001 (Beck's archäologische Bibliothek), S. 291 - 302

Gottfried Schiermann, Freilassung C. Rom. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 4: Epo – Gro. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1998, Spalte 654 – 656

Testamentarische Freilassung (manumissio testamento) führte entweder unmittelbar beim Tode des Erblassers zur Freiheit oder konnte auch davon abhängen, daß der Sklave dem oder den Erben einen Preis bezahlte.

Unter Augustus ergingen Gesetze zur Beschränkung der Freilassung. Nach der Lex Futia Caninia (2 v. Chr.) durfte testamentarisch nur ein bestimmter, gestaffelter Anteil der Sklaven freigelassen werden, z. B. von 30 Sklaven nur 10. Nach der Lex Aelia Sentia (4 n. Chr.) war z. B. Freilassung zum Zweck der Benachteiligung von Gläubigern nichtig. Dasselbe galt regelmäßig für Freilassung, der Herr im Alter unter 20 Jahren vornahm. Bei praetorischer Freilassung wurde das Mindestalter des Sklaven auf 30 Jahre festgesetzt.

Andere Freilassungshandlungen außer Testament waren eine Rechtshandlung bei einem Magistraten, Eintragenlassen in das Bürgerverzeichnis, Freibrief oder Willenserklärung vor Zeugen.

Sklavenbesitzer konnten aus Geschäftsgründen Sklaven an einen Gladiatorenunternehmer/-meister (lanista), den Leiter einer Gladiatorenschule (ludus gladiatorius), verkaufen oder ein solcher Verkauf eine besondere Art von Strafe darstellen.

Der Sklave hatte als Gladiator ein Risiko, vor dem Ansammeln einer Menge an Gagen und Preisgeld zu sterben.

Freilassungen von Gladiatoren hat es gegeben. Eine Aussage, wie häufig eine Freilassung gelungen ist, hängt auch von der Deutung von Inschriften ab, in denen Gladiatoren/ehemalige Gladiatoren als lib. (oder eine entsprechende Abkürzung in der griechischen Sprache) bezeichnet werden (die Bedeutung des vollständigen Wortes kann allgemein Freier oder Freigelassener sein, je nach Deutung, wie die Abkürzung in einem Fall zu ergänzen ist).

Marcus Junkelmann, Gladiatoren : das Spiel mit dem Tod. Mainz am Rhein : von Zabern, 2008, S. 25:

„Die bis heuet in ihrer Deutung umstrittene Abkürzung lib., die auf vielen Gladiatorengrabsteinen auftaucht, kann einen Freien (liber) oder einen Freigelassenen (libertus) meinen.“

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Albrecht  08.12.2015, 08:05

Thomas Wiedemann, Kaiser und Gladiatoren : die Macht der Spiele im antiken Rom. Aus dem Englischen von Nicole Albrecht. Darmstadt: Primus-Verlag 2001, S. 128:

„Die Hinweise in Rechtstexten auf Freigelassene, die Gladiatoren gewesen sind, veranschaulichen nicht nur das Bedürfnis der Gesellschaft, die Unterscheidungen zwischen normalen Bürgern und früheren Gladiatoren aufrechtzuerhalten, sondern zeigen auch, dass frühere Gladiatoren in die bürgerliche Gesellschaft integriert werden konnten. Während die Gesetze festschrieben, dass diejenigen, die ad ludos verurteilt worden waren, niemals römische Bürger werden konnten, konnten Sklaven-Gladiatoren zu Freien werden, wenn sie sich verpflichteten, für ihren früheren Besitzer in operae zu kämpfen. Wenn Sklaven-Gladiatoren sich dafür entschieden, wieder zu kämpfen, nachdem sie ihre Freilassung erlangt hatten, dann wahrscheinlich deshalb, weil sie keine andere Möglichkeit hatten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, oder weil sie, wenn sie erprobte und vom Publikum hoch geschätzte Kämpfer waren, auf beträchtliche finanzielle Entlohnung hoffen durften.“

Quellenverweis: zu operae vgl. Callistratus, Digesten 38, 1, 38

Karl Schneider, Gladiatores. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft : RE Supplementband III. Aachen bis ad Iuglandem. Stuttgart : Druckenmüller, 1918, Spalte 775

:„Unter welchen Bedingungen und nach welcher Wartefrist Berufsfechter aus dem Sklavenstande vom Auftreten entbunden oder gar freigelassen werden konnten, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls aber kamen solche Fälle vor wie Beischriften lib. l. ἐλευ. ἐλ. hinter G.-Namen auf Inschriften beweisen.“ Die Abkürzungen seien wahrscheinlich zu liberatus - ἐλευθερωθείς zu ergänzen.

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Albrecht  08.12.2015, 08:07

unfreiwillige Gladiatoren: als Strafe wegen Verbrechen Verurteilte

Wer als Bestrafung wegen Verbrechen zum Kämpfen als Gladiator verurteilt worden waren, hatte keine rechtliche Erlaubnis, sich entgegen dem Urteil freizukaufen (denkbar ist nur eine Aufhebung des Urteils durch Revision oder Begnadigung).

In der späteren Kaiserzeit gab es die Möglichkeit, nach ein paar Jahren (falls dann noch lebendig) die Freiheit wiederzugewinnen. In der späten römischen Kaiserzeit war in der Praxis eine Beendigung des zwangsweisen Gladiatorendienstes nach 3 Jahren üblich und nach 5 Jahren ein Wiederbekommen der vollen Freiheit.

Christian Mann, Die Gladiatoren. Originalausgabe. München : Beck, 2013 (Beck'sche Reihe ; 2772 : C. H. Beck Wissen), S. 38:

„Im ersten nachchristlichen Jahrhundert wurde in den Strafenkatalog des römischen Rechts die Verurteilung in die Gladiatorenkaserne (damnatio in ludum) aufgenommen. Nach diesem Urteil wurden die Delinquenten entweder in die kaiserlichen Gladiatorenkasernen eingewiesen oder an einen lanista verkauft. Diese Strafe wird häufig mit der «Verurteilung zum Schwert» (damnatio ad gladium) verwechselt, doch dabei handelt es sich um zwei strikt voneinander zu unterscheidende Strafen, wie der römische Jurist Ulpian (ca. 170–223 n. Chr.) erläutert: Die Verurteilung «zum Schwert» war eine Form der Todesstrafe, die innerhalb eines Jahres vollstreckt werden musste, häufig in der Arena. Die «zur Gladiatorenkaserne» Verurteilten hingegen erhielten eine Ausbildung zum Gladiator, und trotz aller Lebensgefahr hatten sie die Chance, zu überleben und wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Denn nach Ulpian endete ihr Zwangsdienst als Gladiator nach drei Jahren; wenn sie diese Zeit überstanden hatten, erhielten sie einen Holzstab als Zeichen der ausgedienten Gladiatoren. Noch zwei weitere Jahre mussten sie bei ihrem lanista verbleiben, beispielsweise als Ausbilder der neuen Rekruten, dann erlangten sie ihre volle Freiheit wieder. In der Praxis wurde die Strafe manchmal noch abgemildert: Plinius der Jüngere (61/62–ca. 115 n. Chr.) berichtet in einem Brief an Trajan, dass in der Provinz Bithynien am SchwarzenMeer die Sitte eingekehrt sei, die in ludum Verurteilten nicht als Gladiatoren kämpfen zu lassen, sondern als Gemeindesklaven einzusetzen, zum Beispiel in der Putzkolonne. Dies allerdings ging dem Kaiser zu weit: Trajan verfügte, dass alle Verbrecher ihrer ursprünglichen Strafe zugeführt werden sollten, sofern die Verurteilung nicht länger als zehn Jahre zurücklag.“

Plinius, Epistulae 10, 31 – 32

Christian Mann, „Um keinen Kranz, um das Leben kämpfen wir!" : Gladiatoren im Osten des Römischen Reiches und die Frage der Romanisierung. Berlin : VA, Verlag Antike, 2011 (Studien zur alten Geschichte ; Band 14), S. 89 Anm. 6:

„Coll. 11, 7, 4 est autem differentia inter eos, qui ad gladium, et eos, qui ad ludum damnantur: nam ad gladium damnati confestim consumuntur vel certe intra annum debent consumi: hoc enim mandatis continetur. enimvero qui in ludum damnantur, non utique consumuntur, sed etiam pileari et rudem accipere possunt post intervallum, siquidem post quinquennium pileari, post triennium autem rudem induere eis permittitur. („Es gibt aber einen Unterschied zwischen denjenigen, die ad gladium, und denjenigen, die ad ludum verurteilt werden. Denn die ad gladium Verurteilten werden unverzüglich hingerichtet oder müssen innerhalb eines Jahres hingerichtet werden. Die in ludum Verurteilten hingegen werden nicht hingerichtet, sondern können nach einem gewissen Zeitraum auch die Freiheit erlangen und die rudis erhalten, weil ihnen ja gestattet ist, nach fünf Jahren die Freiheit zu erlangen, nach drei jahren aber die rudis zu nehmen.“)“

Coll. = Collatio legum Mosaicarum et Romanarum

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Albrecht  08.12.2015, 08:08

Thomas Wiedemann, Kaiser und Gladiatoren : die Macht der Spiele im antiken Rom. Aus dem Englischen von Nicole Albrecht. Darmstadt: Primus-Verlag 2001, S. 112:

„ Der Verbrecher, den man ad ludos verurteilt hatte, war zwar gesellschaftlich ein „toter Mann“, hatte aber die Chance, wieder „lebendig“ zu werden. In der spätrömischen Collatio Mosaicorum et Romanarum Legum, die Ulpian zitiert, ist von der Möglichkeit die Rede, dass ein Verbrecher, den man ad ludos verurteilt worden war, nach drei Jahren die Erlaubnis erhielt, sich vom Kämpfen zurückzuziehen und dass er nach fünf Jahren sogar seine Freiheit geschenkt bekäme. Natürlich galt dies nur, wenn der Gladiator die Kämpfe, zu denen er gezwungen werden überlebte: Aber auch bei anderen Strafen wie beispielsweise harter Arbeit in den Bergwerken (bei Verurteilung ad opus oder ad metallum) dürften die Überlebenschancen nicht sehr groß gewesen sein. Der jüngere Plinius setzt zur Zwangsarbeit Verurteilte gleich mit denen, die dazu verurteilt waren, als Gladiatoren zu trainieren, wenn er Trajan berichtet, dass viele solcher Sträflinge es tatsächlich vermieden hatten, die Strafe auf sich zu nehmen, zu der sie, vermutlich von römischen Statthaltern in Bithynien, verurteilt worden waren.“ Quellen: Collatio legum Mosaicorum et Romanarum 11, 7, 4; Plinius, Epistulae 10, 31

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Albrecht  08.12.2015, 08:14

Entlohnung

Ein freiwilliger Gladiador, der mit einem lanista einen Vertrag zum Gladiatorendienst einging, bekam einen ausgehandelten Geldbetrag dafür.

Hinzu kamen für alle Gladiatoren als Sieger eines Kampfes Olivenzweig oder Kranz und zumindest einige Münzen. In Einzelfällen sind Sieger ziemlich reich beschenkt worden.

Immaterielle Belohnung besteht in Appplaus, Bewunderung, Ruhm und Ähnlichem.

Von der Gage/dem Antrittshonorar/der Miete (Entgelt für Dienstleistung) bekamen anscheinend Gladiatoren, die Freie waren, ein Viertel (25%), Gladiatoren, die Sklaven waren, ein Fünftel (20 %).

Ein Senatsbeschluß (senatus consultum, SC) 177 n. Chr., in der Zeit des Kaisers Marcus Aurelius, über die Verringerung der Gladiatorenpreise (senatus consultum de pretiis gladiatorum minuendis) gibt einige Aufschlüsse über Kosten.Es gab eine Preishierarchie mit 5 Stufen der Güteklassen für die Veranstaltungen:

Kategorie I: über 150000 Sesterzen

Kategorie II: zwischen 100000 und 150000 Sesterzen

Kategorie III: zwischen 60000 und 100000 Sesterzen

Kategorie IV: zwischen 30000 und 60000 Sesterzen

Kategorie V: 30000 Sesterzen

Gladiatoren waren in Rangstufen/Grade wie z. B. primus palus (erster Rang) und secundus palus (zweiter Rang) eingeordnet. Bei den teuersten Gladiatorenveranstaltungen (Kategorie I) kosteten:

palus I 15000 Sesterzen

palus II 12000 Sesterzen

palus III 9000 Sesterzen

palus IV 7000 Sesterzen

tiro (Neuling) 6000 Sesterzen

Bei der Kategorie II kosteten Gladiatoren erster, zweite, dritter und vierter Wahl 10000, 8000, 6000 und 5000 Sesterzen.

Bei der Kategorie III kosteten Gladiatoren erster, zweiter und dritter Wahl 8000, 6000 und 5000 Sesterzen.

Bei der Kategorie IV kosteten Gladiatoren erster, zweiter und dritter Wahl nur 5000, 4000 und 3000 Sesterzen.

Außerhalb des Systems der Grade/Rangstufen standen die wohl kollektiv/in Gruppen kämpfenden gregarii (grex = Herde), Verurteilte, von denen die besseren 1000 – 2000 Sesterzen wert waren.

Der Senatsbeschluß bedarf einer Deutung, worauf sich die Preise beziehen (einmalige Miete oder voller Marktwert des Gladiators) und welche Dauer gemeint ist.

Nach den Gaii Institutiones 3, 146 war das Verhältnis Gage/Miete – Ersatz des vollen Marktwerts 1 : 50, also 2 %.

Der Jurist Gaius gibt hier wohl ein möglichst deutliches vertragsrechtliches Beispiel und zielt auf das Grundsätzliche, während die konkreten Zahlen keine exakten Angaben sind.

Als wahrscheinlich werden Mietkosten in Höhe von 5 – 10 % des Marktwertes angenommen.

Die Zahlenangaben des Senatsbeschlusses sind als Kaufpreise verstehen. Abgeschlossen wurde ein Mietvertrag und dieser in einen Kaufvertrag umgewandelt, wenn Gladiatoren in der Arena getötet wurden oder sei als Invaliden verließen (auf Dauer nicht mehr für Gladiatorenkämpfe einsetzbar).

Für freie Gladiatoren, die auctorati waren, kann demnach eine Gage von 15 und 75 Sesterzen errechnet werden, die sie kassierten, für unfreie Gladiatoren eine Gage zwischen 12 und 60 Sesterzen.

Freie Gladiatoren, die nicht mehr zum Gladiatorendienst verpflichtet waren, konnten, wenn sie berühmt waren/eine Anhängerschaft hatten, und als tüchtig galten, unter Umständen deutlich höhere Gagen für einen Gladiatorenkampf bekommen.

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Albrecht  08.12.2015, 08:20

Christian Mann, Die Gladiatoren. Originalausgabe. München : Beck, 2013 (Beck'sche Reihe ; 2772 : C. H. Beck Wissen), S. 40:

„Wie hoch auch immer ihr Anteil war, zunächst erscheint es überraschend, dass es überhaupt junge Männer gab, die diesen riskanten Weg einschlugen. Es ist allerdings anzunehmen, dass die meisten von ihnen aus den unteren gesellschaftlichen Schichten kamen, in denen die Lebensumstände hart, Hunger an der Tagesordnung und die Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt waren. Der Eintritt in die Gladiatorenkaserne erschien jenen daher durchaus attraktiv, denn neben der Geldzahlung bot sie weitere Vorteile: regelmäßige Ernährung, medizinische Versorgung, ein soziales Netz in der Gemeinschaft der Gladiatoren. Und wenn die literarischen Quellen abschätzig von Geldgier als Motiv sprechen, dann ist dies die elitäre Perspektive, welche die Lebensumstände der armen Leute nicht berücksichtigt.“

S. 40 – 41:„Es gab noch ein weiteres Motiv, den Gladiatorendienst zu wählen: Viele junge Männer werden davon geträumt haben, einmal so berühmt zu werden wie die großen Stars der Arena. Genau wie heutige Fans die Namen ihrer Lieblingsfußballer auf Bänke und Wände kritzeln, ritzten die Römer diejenigen der Gladiatoren in den Wandputz von Häusern und öffentlichen Gebäuden: Keine andere Personengruppe kommt auf diesen Graffiti häufiger vor, was ein eindeutiges Indiz für die Bekanntheit der Gladiatoren ist. Bereits im Vorfeld von munera wurden Vermutungen über das Teilnehmerfeld angestellt, und jeder hoffte, dass sein persönlicher Favorit antreten würde. Entsprechend bemühten sich die Ausrichter darum, möglichst viele bekannte Stars für ihre Spiele zu gewinnen, und sie waren bereit, dafür hohe Summen zu zahlen: Kaiser Tiberius (14-37 n. Chr.) soll einigen berühmten Gladiatoren, die sich bereits aus der Arena zurückgezogen hatten, 100 000 Sesterzen für ein Comeback angeboten haben.“

S. 51: „Der auctoratus handelte seine Bezahlung mit dem lanista selbst aus, belastbare Summen nennen unsere antiken Gewährsleute nicht. Aus einer Inschrift zu den Kosten der munera […] aus dem Jahr 177 lässt sich errechnen, dass siegreiche Gladiatoren nach dem Kampf zwischen 15 und 75 Sesterzen kassierten, wenn sie auctorati waren, und zwischen 12 und 60 wenn sie unfreie Gladiatoren waren."

S. 79: „Eine andere Möglichkeit war das Anwerben von freien Gladiatoren, die ihre Dienstzeit in der Gladiatorenkaserne absolviert hatten, aber weiterhin aktive Kämpfer geblieben waren. Diese konnten Antrittsprämie und mögliches Preisgeld selbst aushandeln, und sie verliehen mit ihrer Erfahrung und ihrem Siegesverzeichnis der Veranstaltung zusätzlichen Glanz. In Apuleius' (geb. ca. 125 n. Chr.) Roman «Metamorphosen» möchte ein Duovir aus Korinth, der der Bevölkerung seiner Stadt etwas Besonderes bieten und reist persönlich nach Thessalien, «um dort wilde Tiere und berühmte Gladiatoren zu besorgen».“

S. 80 – 88 (Finanzierung und gesetzliche Regelungen)

Christian Mann, „Um keinen Kranz, um das Leben kämpfen wir!" : Gladiatoren im Osten des Römischen Reiches und die Frage der Romanisierung. Berlin : VA, Verlag Antike, 2011 (Studien zur alten Geschichte ; Band 14), S. 92:

„Für die Summen, die es als Preisgeld zu verdienen gab, gibt es nur vereinzelte Hinweise, den wichtigsten im bekannten Senatsbeschluß über die Senkung der Kosten für munera. Hier wird festgesetzt, daß ein siegreicher Gladiator nach dem Kampf, falls er ein freier Mann war, ein Viertel des Mitpreises erhalten sollte, den der Ausrichter dem lanista zu zahlen hatte; war er ein Sklave, erhielt er ein Fünftel. Beim Mietpreis von Gladiatoren handelte es sich um etwa zwei Prozent des Kaufpreises […], der laut Inschrift – je nach Qualität des Gladiators und Größe der munera – zwischen 3.000 und 15.000 Sesterzen betrug. Daraus läßt sich ein Preisgeld von 15 bis 75 Sesterzen für einen freien Gladiator, von 12 – 16 Sesterzen für einen Sklaven errechnen. Für die freien Gladiatoren, die sich nach ihrem Ausscheiden aus dem ludus für einzelne Kämpfe anboten, werden die Summen deutlich höher gewesen sein.“

Anm. 24.: „Tiberius soll berühmten ausgedienten Gladiatoren je 100.000 Sesterzen gezahlt haben, damit sie sich für seine Spiele reaktivieren ließe (Suet. Tiberius 7,1). Ein Preisgeld von 10.000 Drachmen, das der Skythe Sisinnes bei Lukians „Toxatis“ (58-60) erkämpfte, erscheint für Provinzstädte – die Handlung spielt in Amastris am Schwarzen Meer – allerdings deutlich übertrieben.“

Suet. = Sueton

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Albrecht  08.12.2015, 08:22

Marcus Junkelmann, Gladiatoren : das Spiel mit dem Tod. Mainz am Rhein : von Zabern, 2008, S. 41:

„Für die veranstaltenden Beamten war ein munus ein gewaltiger finanzieller Aufwand. Ein Senatsbeschluß aus der Zeit des Marcus Aurelius wirft ein bezeichnendes Licht auf die große finanzielle Belastung der Oberschicht durch die Verpflichtung, munera abzuhalten […]. Man versuchte damals, Höchstpreise für Gladiatoren festzulegen, die differenziert waren nach Qualität und Niveau der Veranstaltung. Am billigsten sind Fechter, die als gregariiin Masse kämpften und nicht als vollgültige Gladiatoren anzusehen sind. Der Maximalpreis für diese Klasse liegt bei 3000 Sesterzen (Mindestpreis 1000). Der Höchstpreis der obersten Gladiatorenkategorie beträgt 15000 Sesterzen. Anderen Quellen ist zu entnehmen, daß es einen enormen Unterschied ausmachte, ob ein Gladiator den Kampf ohne schwere Verletzung überstand oder ob er getötet bzw. verkrüppelt, jedenfalls auf Dauer kampfunfähig wurde. Im ersteren Fall hatte der Veranstalter nur das Honorar, gewissermaßen die Miete, zu bezahlen, in letzterem muß er den Wert des Gladiators voll ersetzen, ihn also kaufen. Nach Angaben des Juristen Gaius (Institutiones 3, 146) konnte der Unterschied im Verhältnis 1: 50 stehen […].“

186 – 189 (Ränge und Gagen)

S. 189: „Unabhängig vom Ausgang des Kampfes erhielt ein freier Gladiator 25 %, ein unfreier 20 % der Gage, den Rest strich der lanista ein […].“

Thomas Wiedemann, Kaiser und Gladiatoren : die Macht der Spiele im antiken Rom. Aus dem Englischen von Nicole Albrecht. Darmstadt: Primus-Verlag 2001, S. 128 - 129:

„Es gibt literarische, epigraphische und rechtliche Zeugnisse, dass ein Gladiator, der besonders tapfer kämpfte, mit einem Sack voller Münzen belohnt zu werden pflegte. Die Digesten sprechen von lances und disci, die den bestiarii gegeben wurden. Juvenal erwähnt die finanziellen Belohnungen der erfolgreichen Gladiatoren, und Sueton berichtet, dass in der Herrschaftszeit des Tiberius ein Gladiator im Ruhestand 100000 Sesterzen zugesprochen bekam, während Nero dem murmillo Spiculus einen Palast und das Gut eines Triumphators gab. Horaz legt nahe, dass es für einen früheren Gladiator durchaus im Bereich des Möglichen lag, sich auf einem Landgut zu Ruhe zu setzen. Allein schon die Tatsache, dass ihre Familie ihnen einen Grabstein errichten konnte, ist Anzeichen für einen gewissen Wohlstand. Ein Beispiel ist eine Grabinschrift in Velletri in Etrurien, auf der ausdrücklich erwähnt wird, dass sie gemäß dem Testament eines freigelassenen lanista errichtet wurde. An ganz unerwarteten Orten sind solche Gladiatorengrabmäler in ganz erstaunlicher Anzahl zu finden; in Stara Zagora in Bulgarien zum Beispiel sind bis jetzt zwölf Grabsteine mit Abbildungen von Gladiatoren gefunden worden.

Aber nur die wenigsten Gladiatoren werden in der Lage gewesen sein, Preisgeld in dieser Höhe anzuhäufen.“ Quellen: Mosaik in Smirna, welches bestiarii darstellt die „saccis missos“ („mit Säcken entlassen“) sind; Digesten 12,1,11 pr.[incipium], 30, 51; 16, 3, 26 § 2; Iuvenal 6, 204; Sueton, Tiberius 7, 1; Sueton, Nero 30, 2; Horaz, Epistel 1,1, 4 - 5

S. 137 – 138 informiert er über eine Inschrift (offensichtlich aus dem Jahr 177 n. Chr.) über einen Senatsbeschluß zur Einschränkung des finanziellen Aufwandes der Gladiatorenspiele (Senatus consultum de sumptibus ludorum gladiatorum minuendis; CIL II 6278 = ILS 5163), für den Kaiser Marc Aurel gedankt wird.

S. 138: „25 % des Preisgeldes sollte den auctorati vorbehalten sein, 20 % den Sklaven; diejenigen, die freiwillig kämpften (d. h. Gladiatoren von freier Geburt), sollten 2000 HS erhalten; freigelassenen Sklaven (liberati), die bereit waren, wieder zu kämpfen, konnte bis zu 12000 HS in Form von Preisgeld gegeben werden."

Karl Schneider, Gladiatores. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft : RE Supplementband III. Aachen bis ad Iuglandem. Stuttgart : Druckenmüller, 1918, Spalte 783 gibt er an, siegreiche Fechter seien oft mit Geld oder anderem Gut beschenkt worden (Martial, Liber spectaculorum (Epigrammaton liber) 29, 6; Sueton, Divus Augustus 45, 2; Sueton, Nero 30, 2). „Die Siegespreise fielen auf Rechnung des Spielegebers; nach dem Tarife Marc Aurels betrugen sie 1/4 des Ankaufspreises einen freien, 1/5 des Ankaufspreises einen dem Sklavenstand angehörigen G.“

G. = Gladiator, Gladiators, Gladiatoren

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Gabriel251099 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 12:38

Ich weiß einfach nicht mehr wie ich ihnen Danken soll für die ganze Große Hilfe!

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aurata  08.12.2015, 18:45
@Gabriel251099

@Gabriel251099: Hier bei Gute Frage hast du als Fragesteller die Möglichkeit eine "Hilfreichste Antwort" auszuwählen. :-)

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Guck dir einfach Spartacus an.

Ich weiß, ist ne Serie.

Aber da ist vieles historisch korrekt und stimmt auch von den Verhältnissen und Fischköpfe im "Senat" wie Krassus oder Caesar.

So bin ich auch aufs römische Reich gestoßen, auch wenn ich die griechischen Götter und Gyros der Pizza vorziehe.

Gruß Danger Zone

Woher ich das weiß:Hobby