Was war die Kopfpauschale während der Währungsreform 1948?

1 Antwort

Kaum zu glauben, aber Wikipedia kennt die Antwort:

Die Ausgabe des „Kopfgeldes“ erfolgte im ersten Schritt ab dem frühen Sonntagmorgen, 20. Juni 1948, an Einzelstehende bzw. Haushaltsvorstände in Höhe von 40 DM je Kopf (heute, inflationsbereinigt: 115,97 €),