Hallo zusammen,
unser Vermieter hat gestern einfach eine Ergänzung zu unserem seit Oktober 17 bestehenden Mietvertrag verschickt.
In dieser hat er einen Teil unseres angemieteten Gartens einfach an die oben wohnenden Mieter übergeben.
Damit diese Mieter in ihren Keller kommen müssten sie unser restliches gemietetes Gartengrundstück durchqueren (über unsere Terasse).
Wenn wir von der Straße aus in unseren Garten wollen müssten wir den kleinen Garten von ihnen durchqueren.
Somit hat der Vermieter für beide Parteien ein so genanntes Wegerecht erteilt.
Meine Frage wäre nun, ob mein Besuch dieses Wegerecht auch in Anspruch nehmen kann. Zum Beispiel wenn wir in unserem hinteren Bereich des Gartens sitzen, dass der Besuch durch den vorderen Teil des Gartens laufen kann um nicht erst durch die Wohnung geleitet zu werden?
Die nächste Frage wäre: Müssen wir es dulden, dass wenn wir auf der Terrasse sitzen unsere Nachbarn (ständig) den Weg nutzen um zu ihrem Keller zu gelangen? Das kann nämlich ganz schön nerven...
Hätten wir das Recht sie zu bitten uns vorher zu informieren wenn sie durchlaufen wollen?
lg.
Susi467