Was sind das für Patronen?

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Zunächst einmal muss man feststellen, dass es sich bei den "Patronen" garnicht um Patronen im Sinne des WaffG handelt - um eine Patrone "sein zu dürfen", müsste sie ein Geschoss enthalten, was bei Munition für SRS nicht der Fall ist....

Früher gab es im Prinzip nur zwei Sorten an Munition, die noch einen Gasdruck von bis zu 600bar erzeugen durften, nämlich reine Knallkartuschen, umgangssprachlich auch als "Platzpatronen" bezeichnet und Reizstoffkartuschen auf CN-Basis, volkstümlich als Tränengas bezeichnet.

Zu der Zeit hatten Knallkartuschen ein weißes oder grünes Verschlussplättchen und CN-Kartuschen ein rotes.

Jahre später kam eine neue Sorte an Reizstoffkartuschen hinzu, nämlich welche, die auf CS aufbauten - volkstümlich als "Kotz-Gas" bezeichnet.

Die hatten dann ein gelbes Verschlussplättchen.

CN und CS wirkt häufig nicht bei alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen - im Gegensatz zu Capsaicin (CPS), also dem Inhaltsstoff, der z. B. Chili seine Schärfe gibt.

Auch auf dieser Basis wurden dann Reizstoffkartuschen hergestellt, die an einem violett-braunen Verschlussplättchen zu erkennen sind und bei denen auf der Verpackung der Hinweis steht "Zur Tierabwehr".

"In der Not ist jeder Griff erlaubt" so sagt man und man darf im Falle berechtigter Notwehr auch zu Mitteln greifen, die eigentlich zur Tierabwehr vorgesehen sind - also "Pfeffer-Kartuschen" oder "Tierabwehrspray"....

Man muss allerdings wissen, dass der Einsatz dieser Mittel grundsätzlich den Straftatbestand gefährliche Körperverletzung erfüllt, die allerdings im Falle berechtigter Notwehr keine Rechtsfolgen hat.

LF

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen