Was passiert, wenn ich einfach über den Zaun gehe und beim Nachbarn spazieren gehe?

3 Antworten

Dann begest du einen Hausfriedensbruch gem. §123 StGB. Dabei handelt es sich um eine Straftat, genauer gesagt ein Vergehen.

Außerdem planst du eine weitere Straftat.

§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessiert mich!

Das nennt sich Hausfriedensbruch. Selbst wenn da kein Tor wäre, wäre es das.

Zumimdest bei noch unbewohnten Rohbauten hatte ich im Zweifel durchaus mal die DIXIS auf dem Baugelände benutzt, wenn am BuBa die öffentliche Toilette wegen Vandalismus mal wieder dicht war.