Was passiert wenn die Polizei jetzt mein handy durchsucht?

7 Antworten

Meine Angst ist aber das ich vieles andere (Schlägerei Videos und andere schlimme Bilder und viedeos) habe

Auch das werden sie sehen, weil das Ding bei einer Untersuchung auf links gedreht wird.

Ich bin 15 Jahre alt was wird mich jetzt erwarten und sehe ich mein Handy wieder?

Dann lass Dich mal überraschen, mit 15 bist Du strafmündig.

Mama und Papa wissen schon Bescheid?


user123627188 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:02

Ja beide wissen bescheid ich habe geschlafen und um 8 Uhr waren sie plötzlich in meinem Zimmer mit meinem Handy in der Hand

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Das läßt sich hier unmöglich beantworten.

Wenn Du viele schlimme Sachen darauf hast, wird es vermutlich beschlagnahmt.

Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn bei der Durchsuchung Hinweise auf Straftaten gefunden werden, wird (mindestens) ein Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet.

Du kannst davon ausgehen, dass alles! auf deinem Smartphone durchsucht wird. Ist das Smartphone sogar Tatwerkzeug, dann siehst du es nicht wieder. Ansonsten nicht vor den Verhandlungen gegen dich.

Solltest du auf die Idee kommen, das Smartphone fernzulöschen, das kannst du dir schenken. Die Verbindung zum Internet ist das erste, was die Polizei abschaltet.

Ich hätte denen das Handy nicht gegeben. Du darfst an und für sich Nachtbilder deiner Freundin auf deinem Handy haben, sofern ihr diese zusammen erstellt habt und sie mindestens 14 war zu dem Zeitpunkt. Auch darfst du nicht-pornographische Nachtbilder besitzen.

Insofern sähe ich erst einmal die Staatsanwaltschaft in der Beweispflicht, dass überhaupt ausreichender verdacht für eine Straftat besteht.

Ob du dein Handy wiederbekommst wird davon abhängen, ob man etwas darauf findet. Im Zweifelsfalle hole dir Rat bei einem Anwalt. Kannst du dir einen solchen nicht leisten, kannst du evtl. Beratungskostenhilfe beantragen.


user123627188 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:07

Ja ich wollte es denen auch nicht geben aber die hatten ein Gerichtsbeschluss dabei und meinten ich hätte keine andere wahl

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Destranix  04.07.2024, 15:39
@user123627188

Hm, okay, mit Beschluss können die. Wobei ich mich frage, womit die den begründen.

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user123627188 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:51
@Destranix

Angeblich soll ich Pornographische Bilder veröffentlicht haben was aber nicht stimmt .

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Destranix  04.07.2024, 15:54
@user123627188

Hm, okay. Das stützt sich dann vermute ich mal nur auf irgendeine Zeugenaussage?
Aber keine Ahnung, was da zu tun ist, das müsste man einen Anwalt oder so fragen.

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Destranix  05.07.2024, 10:12
@user123627188

Ich habe mich gerade eingelesen.

Zum einen gibt es Sonderregeln bei der beschlagnahmung von Gegenständen von minderjährigen Personen.

Zum anderen kannst du die Polizei/Staatsanwaltschaft umd diene Anwesenheit bei der Durchsuchung bitten. Das müssen diese nicht zulassen (zumindest praktishc nicht, theoretisch sähe ich das eigentlich schon als notwendig an zumeist), an und für sich ist es aber sinnvoll, schon da es die zielgenauere Suche ermöglicht.

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Das wird dann selbstverständlich auch geahndet und du bekommst eine Strafe dafür.