Was passiert eigentlich wenn man mit der Forensischen Gutachten nicht redet und mit der Begutachtung nicht verstanden ist?
Wenn eine Beschuldigte, in der JVA sitzt, und das Gericht bestellt ein Gutachten weil für ihm einfach mehrjährige Haftstrafe zu erwarten sind, oder die Anordnung von Maßregel der Besserung. ( § 63 StGB)
Und während des Gefängnisaufhenthaltes - Kommt der Sachverständige ins Gefängis um sich einen Bild von dem Angeschuldigten zu machen.
Was passiert, wer er die Gutachten weigert und dazu keine Angaben macht?
Bzw. mit der Gutachtenerstattung nicht einverstanden ist?
3 Antworten
Dann nach Aktenlage, sein bockiges Verhalten fließt dann als negativ ein weil es zeigt das er nicht zu seinen Taten steht oder zu dumm ist dazu zu stehen und man deshalb nicht feststellen kann ob das jemals so sein wird - also weiter Klapse!
Das sind zwei Fragen.
Arbeitet er nicht mit, wird das ziemlich sicher nach hinten losgehen, er wird als nicht therapierbar gelten o.ä.
Wenn er nicht einverstanden ist mit dem Ergebnis, wird er ein Gegengutachten erstellen lassen müssen. Möglicherweise spricht er dann ja doch.
Dann wird ein Gutachten nach Aktenlage erstattet. Es werden Vorbefunde herangezogen, unter Umständen kann der Beschuldigte zur Beobachtung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden und der Sachverständige nimmt an der Hauptverhandlung teil und kann Zeugen befragen, um ein besseres Bild vom Angeklagten zu bekommen.