was muss ich machen um mit meinen dominikanischen freund in deutschland zu leben

2 Antworten

sei lieber vorsichtig mit sowas

es gibt genügend von denen die einem liebe vorsäuseln...und wenn die dann den deutschen paß haben, lassen sie dich eiskalt abblitzen...war es eine urlaubsbekannstschaft ??? da kann es passieren, das er bereits schon verheiratet ist, dann stehst du da, und er holt SEINE familie nach


jesse214 
Fragesteller
 03.06.2013, 00:16

juhu,,

ja ich weiß, jeder wahrn davor, aber es sind nicht alle so. er ist verheiratet und lässt sich scheiden. er möchte mit mir ein neues leben anfangen. aber wurst, ich brauche infos, wer kann mir helfen??????

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dani984  27.05.2014, 11:38
@jesse214

Jesse, hast du geschafft dein Freund nach Deutschland kommen zu lassen? Brauche infos, lieber auch ein Domenikaner :-(

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über eine Arbeitserlaubnis für Drittstaatler oder für Studierende aus Drittstaaten

mit einer Heirat bekommt er nicht das Aufenthaltsrecht, eine Familien wart ihr ja nie. Allerdings darfst Du ausreisen/auswandern und mit ihm in seiner Heimat leben, wenn das das dortige Recht Dir ein Daueraufenthalt gibt.


Azmin2012  04.06.2013, 13:27

Doch, sicher ist das Möglich. Heiraten und dann den Antrag auf Familienzusammenführung. Ob Sie eine Familie waren oder nicht spielt keine Rolle, denn nach der Heirat sind sie eine Familie.

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himako333  04.06.2013, 17:36
@Azmin2012

Nein, die müssen erst eine bestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt geführt haben.Und auch dann sind ziemlich viele Bedingungen zu erfüllen.

** Alles andere wird erstmal nach, auf Scheinheirat überprüft und ist ggf. sogar für :Beide! ...strafbar.**Eine Fam. die nie bestanden hat kann man nicht zusammen führen.*** *

Die Gesetze wurden Mai 2012 verschärft um Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zu verhindern.

Die einzige Möglichkeit schneller zumindest eine erstmalige Duldung zu erreichen** **wäre nach der Geburt eines deutschen Kindes****, dieses hätte dann ein Umgangsrecht mit dem Vater.Aber auch dann wird die Vaterschaft überprüft. Wenn der Drittstaatangehöriger dann beweisen kann, er wird für das Kind voll & ganz dasein, dann kann er einen günstigeren Aufentshaltstatus erlangen. ......................................................................###

Grundsätzlich ist ein Familiennachzug möglich, wenn die Einreise des Ehegatten/Lebenspartners und der minderjährigen Kinder zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft erfolgt, wenn ausreichender Wohnraum vorhanden ist, der Lebensunterhalt der gesamten Familie gesichert ist und der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. ..................................................................................................

andere Bedingungen gelten nur für Hochqualifizierte , die vor ihen Zuzug schon einen festen Job haben mit nachweislich einem bestimmten Jahresmindestseinkommen.

wünsche Dir noch eine schöne Woche ..m.l.G. ;)h

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jesse214 
Fragesteller
 05.06.2013, 08:02
@himako333

hallo. also wenn ich richtig gelesen habe gibt es nur die eine möglichkeit und das wäre ein kind?

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himako333  05.06.2013, 18:23
@jesse214

Es geht auch so...

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

Der Antrag auf Erteilung eines kurzfristigen Visums muss bei einer deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden.**** Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen.**** Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. In Hamburg können die Verpflichtungserklärungen im Kundenzentrum des jeweiligen Bezirksamtes abgegeben werden.

Es ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zum einheitlichen Schengenvisum finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

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jesse214 
Fragesteller
 06.06.2013, 16:01
@himako333

hallo

ich möchte doch nicht nur das er zu besuch kommt. ich möchte mit ihm hier leben

lg jesse

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himako333  07.06.2013, 09:25
@jesse214

Guten Morgen :)

aber erstmal muß er doch legal hier einreisen.

Vielleicht klappt es ja auch von seiner Heimat aus mit einer Touristengruppenreise nach Deutschland? Oder mit einem Sprach-Semester übers Goethe-Institut

weitersehen könnt ihr dann ja immer noch...m.l.G. ;)h

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