Was ist eine Nationale Einheit und eine Gesamtverfassung?

2 Antworten

Bei der Nationalen Einheit 1848/49 ging es um die Bildung eines gemeinsamen Nationalstaats der Deutschen. In dieser Zeit bildeten sich in Europa die Nationen und Länder mit mehreren Staaten auf ihrem Gebiet (wie Deutschland oder Italien) oder mit mehreren Nationen in einem Staat (wie Österreich- Ungarn oder Rußland) hatten diesbezüglich interne Probleme. So diskutierte die Paulskirchenversammlung, ob der zu bildende Nationalstaat mit oder ohne Österreich/Österreich-Ungarn angegangen wird. 

In dieser Zeit wurde auch die Verabschiedung von Verfassungen für jeden einzelnen Staat in Deutschland (z. B. Baden, Preußen, Bayern, Lippe-Detmold, Sachsen-Weimar, Sachsen etc.) sowie die für den zu bildenden Gesamtstaat besprochen. Die Gesamtverfassung wurde von der Paulskirchenversammlung diskutiert, trat aber - anders als etliche Einzelverfassungen - nie in Kraft.

Deutschland war zu diesem Zeitpunkt in viele mehr oder weniger große Staaten zersplittert. Mit 'nationaler Einheit' ist somit die Gründung eines deutschen Nationalstaats gemeint.

Eine Verfassung ist das grundlegende Rechtsdokument eines Staats, in dem der Aufbau des Staats und die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Bürger geregelt sind.