Was ist ein Grundherr?
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Ein Grundherr war im Mittelalter ein Adliger oder auch ein hoher Kirchenvertreter (z.B. ein Bischof), der ein Landesteil besitzt. Die Bauern, die auf dem Landesteil ihre Felder bewirtschafteten, waren quasi dem Grundherrn hörig, er konnte bestimmen welche Abgaben an ihm geleistet werden mussten, welche Zölle gezahlt werden mussten (z.B. Wegezölle), wann und wie lange der Bauer Frondienst leisten musste, wen die Töchter des Bauern zu heiraten hatten usw. Grundherren waren in der absoluten Monarchie quasi ein fester Bestandteil, in der späteren konstitutionellen Monarchie gab es das nicht mehr.
Ein Grundherr hatte Herrschaft über Menschen, die auf einem bestimmten Grund und Boden ansässig waren. Er hatte ein Obereigentum an dem den Bauern zur Nutznießung überlassenen Grund und Boden.