Was ist ein "Bauservice"
Eine Firma die sich als "Bauservice" bezeichtet bzw. so nennt, darf diese Firma alle Tätigkeiten am Bau ausführen? Ist es richtig, dass kein Handwerksmeistertitel für diese Firmenbezeichnung erforderlich ist? Kann mann auch Info's speziell hierzu irgendwo nachlesen?
5 Antworten
Werter Forumsteilnehmer,
der Name einer Firma spielt nicht die Rolle. Wichtig ist, für welche Arbeiten die Firma, die denn dann die Arbeiten ausführen soll legitimiert ist.
Es ist nicht richtig wie es hier Kund getan wurde, dass man einen Meistertitel im Bauhauptgewerbe benötigt.
Genau das Gegenteil ist der Fall.
Man benötigt keinen Meistertitel mehr um z. B. Maurerarbeiten (Bauhauptgewerbe) ausführen zu dürfen.
Das heißt aber im Umkerhschluss nicht, dass man gar nichts braucht um diese ausführen zu dürfen, man benötigt aber lediglich nur eine Ausnahmebewilligung für das Gewerk, welches man im Bauhauptgewerbe ausführen möchte.
Schauen Sie in die Handwerksordnung, dort werden Sie fündig.
Ohne jetzt genau nachgesehen zu haben, schauen Sie sich die §§ 7 bis 10 an. Dort steht niedergeschrieben, dass Sie keinen Meistertitel mehr benötigen bzw. anders herum ausgedrückt, was Sie machen müssen, damit Sie keinen Meistertitel benötigen -nämlich die Ausnahmetatbestände erfüllen damit Sie erfolgreich eine Ausnahmebewilligung beantragen und auch erhalten können.
Logisch, dass nicht jeder diese Ausnahmetatbestände erfüllt.
Der Meistertitel ist -so bitter es sich für die Meister unter uns anhört- auch im Bauhauptgewerbe nicht mehr erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51 53894 Mechernich
Mein Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine persönliche Meinung und somit keine Beratung dar. Oftmals ist so, dass Situationsbedingt eine Einzelfallbetrachtung mit Augenscheinseinnahme oder die Sichtung von Bauunterlagen erforderlich ist die hier in diesem Fall nicht ausgeführt wurde, oder gar werden Rechtsfragen ins Forum eingestellt, die nur von Juristen beantwortet werden dürfen (in diesem Fall befragen Sie in jedem Fall einen Juristen). Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung übernommen werden.
Der Firmenname ist nahezu unrelevant, wichtig ist, welche Gewerke du bei der Handwerkskammer anmeldest. Als Einzelunternehmer muss die Firma deinen Namen tragen, als GmbH kannst du dir nen Namen "aussuchen". Richtig ist aber, dass du ohne Meister nicht "Maurerarbeiten" anbieten darfst, wohl aber Mauerreparaturarbeiten. Alles eine Frage der Formulierung...!
Er darf nur im Baunebengewerbe tätig sein, aber nicht im Bauhauptgewerbe! Daher ist auch kein Meistertitel erforderlich.
Der Name "Bauservice" sagt nur aus, dass die Firma irgendwas mit dem Bau zu tun hat. Bauservice ist ein Überbegriff über ein Unternehmen das Dienstleitungen für den Bau anbietet. Zum Beispiel befindet sich in unserer Nachbarschaft in Grenzach – Wyhlen eine Firma die sich C-BauService.de nennt. Als Dienstleistung bietet sie z.B. Sanierung, Renovierungen Wasserschaden, Abbruch, ... an. Genau so könnte die Firma Bau Versicherungen und Security anbieten. Der Begriff Service ist sehr weit dehnbar.
Bauservice kann vieles bedeuten:
Vermittlung von Handwerkern,Finanzierungen, Tipps zum bauen etc.
Was willst du eigentlich genau wissen?