was, ist der Unterschied zwischen Hufenland und Salland.(Im Geschichtsunterricht)

2 Antworten

Das Salland war das vom Grundherrn/Verwalter in Eigenwirtschaft mit Hilfe am Hof ansässiger Unfreier und abhängiger Bauern bearbeitete Land. Die Erträge gingen an der Grundherrn.

Das Hufland war das an abhängige Bauern verliehene Land, die dem Grundherrn als Pacht Abgaben und Dienstleistungen (Fron) schuldeten. „Hufe“ bzw. „Hube“ (lateinisch: manus oder coloni(c)a, althochdeutsch: houba [latinisiert: huba], mittelhochdeutsch: hoube, mittelniederdeutsch: hove) ist die Bezeichnung für das abhängigen Bauern zugewiesene Land. Im Mittelalter war dies eine bäuerliche Wirtschaftseinheit aus Haus, Hof, Acker- und Wiesenland und Allmendnutzungsrechten. Hufe wurde auch Bezeichnung einer Maßeinheit, mit regional unterschiedlicher Größe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fronhof: „Als Fronhof wird der herrschaftliche Gutshof bezeichnet, der im Zentrum einer Villikation (Einheit innerhalb einer mittelalterlichen Form der Grundherrschaft) steht. Das Wort leitet sich vom althochdeutschen frôn = Herr her. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist als villa oder curtis dominica bezeichnet. Der Fronhof war im Rahmen eines Hofverbandes (Villikation) das wirtschaftliche und herrschaftliche Zentrum; er wurde vom Herrn selbst oder einem Hofverwalter (Meier) bewirtschaftet. Die Bauern der dem Fronhof unterstellten Hufen entrichteten diesem einerseits den Grundzins und sonstige Abgaben und leisteten andererseits auf dem Fronhof die Frondienste. Ein Fronhof war mit mehr oder weniger ausgedehnten Ländereien ausgestattet, die vom Grundherrn oder dessen Verwalter in Eigenwirtschaft betrieben wurden und deren Gesamtheit als Salland (terra salica) bezeichnet wird. Dazu wurde sowohl auf die Arbeitskraft des hofeigenen Gesindes, als auch auf die Frondienste der Hufenbauern zurückgegriffen. Letztere konnten sich bis auf mehrere Tage in der Woche erstrecken, die Leistungspflicht der Hufenbauern - die ja daneben ihre eigenen Höfe zu bewirtschaften hatten - dem Fronhof gegenüber war also beträchtlich.

Der Fronhof selbst umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder des Meiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner. Dazu gehörten die Wirtschaftsgebäude (wie Vorratshäuser und Scheunen). Das zum Fronhof gehörende Salland setzte sich oft aus Streubesitz zusammen, je nachdem, wie Flächen durch Schuldknechtschaft oder andere Umstände zum Fronhof hinzukamen. Fronhöfe hatten also meist keine zusammenhängende Fläche.“

Werner Rösener, Bauern im Mittelalter. 4., unveränderte Auflage. München : Beck, 1991, S. 25: „Ihre spezifische Ausprägung erfuhr die frühmittelalterliche Grundherrschaft in der Villifikationsverfassung, die auch als die „klassische“ Grundherrschaft bezeichnet wird. Sie ist dadurch charakterisiert, daß der eigenbebaute Fron- oder Herrenhof (villa oder curtis dominica) in ihrem Mittelpunkt stand; das zu diesem Hof gehörende Salland (terra salica) wurde mit Hilfe des unfreien Hofgesindes und der abhängigen Hufenbauern bewirtschaftet. Als Hufe (mansus) galt die Normalausstattung einer von einem Grundherrschaftszentrum abhängigen Bauernstelle mit Land und Nutzungsrechten; ihr Inhaber war zu bestimmten Abgaben und Diensten verpflichtet.“


Albrecht  01.11.2010, 19:31

http://www.kleio.org/de/geschichte/alltag/kap_VI2.html; „Träger der Grundherrschaften waren König, Kirche und Adel. Auf ihrem Grund und Boden gab es zwei unterschiedliche Wirtschaftsbereiche: das Salland oder Herrenland und das Leihe- oder Hufenland.

Das Salland wurde im Eigenbetrieb mit Hilfe der am Hofe ansässigen Unfreien und der zu besonderen Diensten verpflichteten, abhängigen Bauern bearbeitet. Im Zentrum des Sallandes befand sich der Herren-, Sal- oder Fronhof, auf dem schon zu Zeiten Karls des Großen die Grundherren selbst oder ihre Meier in ihren Herrenhäusern lebten. Scheunen, Ställe, Küchen, Back- und Brauhäuser, Keltern, Mühlen und Wohnhäuser für das Gesinde umgaben die zum größten Teil steinernen Bauten der Herren. Auch handwerklich ausgebildete Männer arbeiteten hier als Schmiede, Schuster, Wagner oder Sattler. In sogenannten "Frauenarbeitshäusern" mußten Mägde tagsüber als Spinnerinnen und Weberinnen Tuche herstellen, während die Grundherrn sich in ihren Gärten und an ihren Fischteichen ihres angenehmen Lebens erfreuen durften. Im 8. Jh. wurden diese Herrenhöfe durch einen festen Zaun, selten durch eine Mauer von den zum Salland gehörigen Ackerflächen, Wiesen, Gärten, Wäldern, Weinbergen, Mühlen und Gewässern getrennt.

[…]

Das Leihe- oder Hufenland, der zweite, meist größere Wirtschaftsbereich des Grundherrn, wurde gegen festgesetzte Leistungen an Hörige, d.h. vom Grundherrn abhängige Bauern, vergeben.“

0
derdorfbengel  01.11.2010, 21:58
@Albrecht

diesen lexikalisch umfassenden text könnte der fragesteller direkt als H.A. auszeichnen..

0